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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Gebührenabrechnung

    Wie ist die Abgrenzung zwischen provisorischem Verschluss und Aufbaufüllung zu ziehen?

    | Frage: „Sowohl im Bema- als auch im GOZ-Bereich enthält der Leistungstext der Wurzelfüllung (Bema-Nr. 35 bzw. GOZ-Nr. 244) den Zusatz ‘. einschließlich temporärem bzw. provisorischem Verschluss’. Was genau beinhaltet dieser Zusatz? Wo ist bei einem Zahn, der im Anschluss an die endodontische Behandlung überkront werden soll, die Abgrenzung zwischen provisorischem Verschluss und Aufbaufüllung zu ziehen?“ |