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  • · Fachbeitrag · Endodontie

    Endodontisches Schnittstellenmanagement: Private Zusatzleistungen

    Von Yvonne Lindner (VWA), ZMV, Referentin, Hundhaupten, www.dentalcheck-thueringen.de

    Um der modernen, evidenzbasierten Zahnmedizin gerecht zu werden, kommen vor allem in der Endodontie zahlreiche private Zusatzleistungen zum Ansatz, ergänzend zur Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

    Privat vereinbarungsfähige Zusatzleistungen

    Die häufig anzuwendende Analogie bei der Berechnung zeigt, dass die moderne (endodontische) Zahnmedizin nicht in der gültigen GOZ abgebildet ist. Die folgenden privaten Zusatzleistungen sind nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) mit dem GKV-Patienten vor der Behandlung zu vereinbaren.

     

    Private vereinbarungsfähige Zusatzleistungen (nicht abschließend)

    GOZ
    Geb.-nummer
    Leistungsbeschreibung
    Faktor 2,3
    Bemerkung

    0080

    Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte Frontzahnbereich

    3,88 Euro

    • Keine Materialberechnung möglich

    2030

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    8,41 Euro

    • Wenn für die Erbringung der vertragszahnärztlichen Leistung nicht erforderlich

    Analog

    Präendodontischer Aufbau zur sterilen Offenhaltung der Kanaleingänge

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis
    • Keine Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 SGV möglich

    2040

    Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    8,41 Euro

    • Wenn für die Erbringung der vertragszahnärztlichen Leistung nicht erforderlich
    • Berechnung erfolgt nach Spannweite

    Analog

    Flüssiger Kofferdam / aushärtender Gingivaprotector

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis

    Analog

    Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstrumentes / Entfernung von intrakanalären Fremdkörpern

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis
    • Beschuss Nr. 8 Beratungsforum für Gebührenfragen
    • Je Fragment/Fremdkörper

    Analog

    Entfernung von altem definitivem Wurzelfüllmaterial

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis
    • Bei Revisionsbehandlungen

    Analog

    Einbringung von Farbindikatoren zur Darstellung von Kanaleingängen und Rissen, z. B. Canal Detector ®

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis

    Analog

    Verschluss einer Perforation bei weit offenem Apex oder bei via falsa /Apexifiktaion, z. B. via MTA

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis
    • Materialkosten sind nach Beschluss Nr. 11 des Beratungsforums in Bezug auf das BGH-Urteil vom 27.05.2004 (Az. III ZR264/03) zusätzlich berechenbar
    • Z. B. Laser, Ozon, aPDT

    Analog

    Dekontamination eines Wurzelkanals, je Kanal

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis
    • Z. B. Laser, Ozon, aPDT
    • Als selbstständige Leistung
    • Keine Berechnung der GOZ 0120 möglich

    Analog

    Binokularmikroskopische Untersuchung intrakoronaler und intrakanalärer Strukturen eines Zahnes

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis
    • Beschluss Nr. 50 Beratungsforum für Gebührenfragen
    • Ausschließlich mit Mikroskop möglich (keine Lupenbrille)

    2400

    Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals

    9,05 Euro

    • 1–2x pro Kanal/Sitzung abrechenbar
    • Alternativ/zusätzlich zur Röntgenmessaufnahme

    2420

    Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal

    9,05 Euro

    • 1x pro Kanal/Sitzung

    2197

    Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)

    16,82 Euro

    • Zum temporären Verschluss nach Med und/oder Wurzelfüllung
    • Beschluss Nr. 4 Beratungsforum für Gebührenfragen

    Analog

    Internes/Intrakanaläres Bleichen, je Kanal

    xxx

    • Analogberechnung nach § 6 Abs. 1GOZ
    • Wertigkeit entsprechend der Wirtschaftlichkeitsstunde der Praxis
    • Bei medizinischer Notwendigkeit

    Analog

    Kanalverankerter Kronenkernaufbau i. Z. einer endodontischen Behandlung

    xxx

    • „Verzapfte Füllung“
    • Dauerhafte Restauration
    • Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 SGV möglich

    2430

    Medikamentöse Einlage

    26,39 Euro

    • ab der 4./5. medikamentösen Einlage
    • Je Zahn/Sitzung