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  • 01.01.2005 | Endodontie

    Abrechnung von Leistungen bei einer Wurzelbehandlung?

    Frage: „Wie rechne ich die zum Einbringen eines Radix-Ankers erforder-lichen Begleitleistungen ab? Wenn ich die Wurzelfüllung entferne und den Kanal mit dem Radix-Anker wieder fülle, kann ich dann die Trepanation, Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelfüllung abrechnen?“ 

     

    Antwort: Nein, das ist nicht möglich. Das Ausschachten des gefüllten Kanals, das Einschneiden eines Gewindes und das Einzementieren des Ankers sind samt und sonders Teilleistungen des Komplexes „Schraubenaufbau“ und daher mit dessen Vergütung abgegolten. Zusätzlich ist lediglich das Umkleiden des koronalen Anteils mit plastischem Material als Aufbaufüllung (F 2) berechenbar.  

     

    Anders stellt sich die Angelegenheit dar, wenn es sich um einen noch nicht wurzelgefüllten Zahn handelt und die Wurzelbehandlung im zeit- lichen Zusammenhang mit dem anschließenden Einbringen der Schraube durchgeführt wird. Dann sind Trep 1 bzw. VitE, WK und WF sowie zusätzlich die Nr. 18 a für den Schraubenaufbau berechenbar.