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  • 30.03.2011 | Endodontie

    46 endodontisch als Vertragsleistung versorgen?

    Frage: „Kann der Zahn 46 bei folgendem Befund endodontisch als Vertragsleistung versorgt werden?“  

     

     

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    Antwort: Nach den endodontischen Richtlinien ist die Wurzelkanalbehandlung von Molaren in der Regel dann angezeigt, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, eine einseitige Freiendsituation vermieden oder der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird. Für den Zahn 46 trifft keine der Indikationen zu, sodass er nicht auf vertragszahnärztlicher Basis endodontisch behandelt werden kann. Allerdings werden die Voraussetzungen in den Richtlinien mit der Einschränkung „in der Regel“ formuliert, sodass weitere Ausnahmen möglich sein sollten, aber nicht beschrieben sind. Für den hier vorliegenden Fall könnte die endodontische Behandlung doch als vertragszahnärztliche Leistung in Betracht kommen, wenn der Zahn für eine prothetische Versorgung dringend benötigt wird. Da diese Ausnahmen aber regional unterschiedlich geregelt sind, sollte hierzu die KZV befragt werden.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 14 | ID 143467