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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Der Bema-Gebührentipp

    Der Schraubenaufbau ist höher bewertet als ein gegossener Stiftaufbau!

    | Seit In-Kraft-Treten des umstrukturierten Bema zu Beginn dieses Jahres ist die Gebühren-Nr. 18 für die vorbereitende Maßnahme zur Aufnahme einer Krone in zwei Unterpositionen aufgeteilt worden: in die Nr. 18 a für einen konfektionierten Schraubenaufbau (einzeitig) und in die Nr. 18 b für den gegossenen Stiftaufbau (zweizeitig). |