01.09.2004 · Fachbeitrag · Beispiele zum neuen Bema, Teil 9
Welche GOÄ-Leistungen darf der Zahnarzt abrechnen?
Im Rahmen unserer Beitragsserie über die konkrete Anwendung der nach der Bema-Umstrukturierung geltenden Bestimmungen beschäftigen wir uns diesmal mit Leistungen, die der Zahnarzt aus der aktuellen GOÄ entnehmen und über die KZV abrechnen darf - wobei wir uns notgedrungen auf die wichtigsten Gebührennummern bzw. Bestimmungen beschränken müssen. Zahlreiche Leserzuschriften beweisen, dass auf diesem Gebiet noch große Verwirrung und Unsicherheit herrscht.
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