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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Amtsgericht Marburg

    Privatbehandlungen: Krankenversicherung darf Erstattung nicht auf BEL-Preise begrenzen

    Kann das im gesetzlichen Krankenversicherungsbereich geltende „Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis“ (BEL) von einer privaten Krankenversicherung als Abrechnungsgrundlage für zahntechnische Laborkosten herangezogen werden? In dieser Frage gibt es nun einen aus Zahnärzte-Sicht weiteren Etappensieg zu verzeichnen: Das Amtgericht Marburg hat in einem aktuellen Urteil vom 9. Juli 2001 (Az: 10 C 1636/99) entschieden, dass ein privater Krankenversicherer nicht berechtigt ist, die Kostenerstattung für die Versicherten auf BEL-Preise zu begrenzen. Damit wird die mittlerweile herrschende Rechtsprechung bestätigt.