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  • 01.09.2008 | Aktuelles

    Gutachterverfahren bei Ersatzkassen geändert

    Zwischen der KZBV und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (VdAK/AEV) wurde zum 1. Juni 2008 eine Änderungsvereinbarung zum Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKV-Z) geschlossen. Trug bisher der Antragsteller generell die Gebühren für KFO- und PAR-Obergutachten, so werden diese nunmehr grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Der Zahnarzt trägt nur dann die Kosten des Obergutachtens, wenn sein Einspruch gegen die Stellungnahme des Gutachters erfolglos bleibt. Die Höhe der Gebühr legt die KZBV im Einvernehmen mit dem VdAK/AEV fest. Die Gebühren für die Erstbegutachtung werden nach wie vor grundsätzlich von der Ersatzkasse übernommen.  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 2 | ID 121320