Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.01.2010 | Aktuelle Rechtsprechung

    SG Würzburg: Härtefallpatient bekommt Mehrkosten für Vollverblendung nicht erstattet

    Ein Härtefallpatient erhielt als ALG-II-Bezieher den doppelten Festzuschuss zur Regelversorgung, so dass er von den Kosten des Zahnersatzes in Höhe von insgesamt knapp 2.000 Euro bis auf 145 Euro alles erstattet bekam. Diese Differenz entfiel auf die Vollverblendung der Kronen, wobei die Regelversorgung nur eine Teilverblendung vorsah. Das Sozialgericht Würzburg entschied am 3. November 2009 (Az: S 4 KR 137/08; Abruf-Nr. 094053 unter www.iww.de), dass der Patient diese Differenz aus eigener Tasche zahlen muss. Begründung: In § 55 Abs. 4 SGB V ist festgelegt, dass Versicherte, die einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleichartigen Zahnersatz wählen, die Mehrkosten selbst zu tragen haben. Es sei an keiner Stelle im Gesetz erkennbar, dass der Gesetzgeber für die vom Versicherten selbst zu tragenden Mehrkosten einen Härteausgleich vorgesehen habe. Eine Erstattung der über den doppelten Festzuschuss für die Regelversorgung hinausgehenden Kosten sei somit ausgeschlossen.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132556