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  • 06.07.2010 | Aktuelle Rechtsprechung

    Oberlandesgericht Frankfurt: Sachverständiger wegen eines Fachgesprächs mit dem Zahnarzt für befangen erklärt

    Das OLG Frankfurt hat am 15. Februar 2010 (Az: 8 W 7/10; Abruf-Nr. 101951) entschieden, dass im Urteilsfall der Sachverständige wegen Befangenheit abzulehnen war. Grund: In Gegenwart der Patientin hatte ein fachlicher Austausch zwischen dem Sachverständigen und dem Zahnarzt stattgefunden. Diese Vorgehensweise sei geeignet, Misstrauen von Patienten in die Unparteilichkeit des Gutachters zu rechtfertigen. Nach Ansicht des Gerichts muss jeder Eindruck vermieden werden, der geeignet ist, durch eine einseitige Aufklärung des Sachverhalts des Beweisergebnis vorzugeben.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136928