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  • 01.03.2011 | Aktuelle Rechtsprechung

    LG Köln: Verblendungen medizinisch notwendig, wenn Zähne im sichtbaren Bereich stehen

    Das Landgericht Köln hat am 3. Februar 2010 (Az: 23 O 56/07, Abruf-Nr. 110542 unter www.iww.de) entschieden, dass im konkreten Fall die Verblendungen im Seitenzahnbereich medizinisch notwendig waren. Zitat aus der Urteilsbegründung: „Auch die Verblendungen auf Zahn 7 waren medizinisch notwendig. Dies ergibt sich aufgrund der besonderen anatomischen Situation bei der Klägerin, bei der Zahn 7 in regio Zahn 6 und Zahn 8 in regio Zahn 7 und damit im sichtbaren Bereich stehen.“  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 1 | ID 142622