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  • 06.07.2010 | Aktuelle Rechtsprechung

    Amtsgericht Peine: Grenzen wirtschaftlicher Aufklärungspflicht

    Das AG Peine hat am 15. April 2010 (Az: 5 C 513/09; Abruf-Nr. 101805) entschieden, dass der Zahnarzt nicht die konkreten Vertragsbedingungen des Patienten mit seiner Krankenversicherung kennen muss. Im vorliegenden Fall wollte ein Patient seine Rechnung nicht bezahlen, weil er behauptete, der Zahnarzt habe ihm die Erstattung der Behandlungskosten zugesagt. Das Gericht stellte klar, dass der Zahnarzt nicht verpflichtet sei, sich über Einzelheiten des Versicherungsvertrages sachkundig zu machen.  

     

    Der Patient hatte im Urteilsfall der Versicherung verschwiegen, dass der Versorgungsbedarf bereits beim Vertragsabschluss bestanden hatte. Letzteres ging aus den Unterlagen hervor, die der Zahnarzt der Versicherung zugesandt hatte. Der Patient behauptete nun (ohne Erfolg), der Zahnarzt hätte dies nicht machen dürfen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, in jedem Fall eine aktuelle Schweigepflichtentbindung vom Patienten zu verlangen. Ohnehin ist es besser, die Unterlagen dem Patienten zuzusenden, damit dieser sie anschließend an seine Versicherung weiterleiten kann.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136927