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  • 02.09.2009 | Aktuelle Rechtsprechung

    AG Düsseldorf: Versicherung darf Einblick in die Behandlungsunterlagen verlangen

    Der Fall: Ein Patient hatte seine Ansprüche gegenüber seiner privaten Krankenversicherung an den Arzt abgetreten. Die Versicherung forderte nunmehr vom Arzt Einblick in die Behandlungsunterlagen, um ihre Zahlungspflicht zu prüfen. Davon machte sie die Erstattung der Kosten abhängig. Der Arzt klagte wegen dieser Zahlungsverweigerung gegen die Versicherung.  

     

    Das Urteil: Das Amtsgericht Düsseldorf entschied am 22. April 2009 (Az: 27 C 17856/06; Abruf-Nr. 092892 unter www.iww.de), dass die Versicherung einen Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlage habe. Sie müsse sich nicht mit der Möglichkeit begnügen, Fragen an den Arzt zu richten, um die Rechnungen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu können. Denn eine umfassende Prüfung sei nur durch Einblick in die Behandlungsunterlagen möglich. Der Arzt könne sich auch nicht darauf berufen, es läge keine Entbindung von der Schweigepflicht vor, denn eine individuelle Entbindungserklärung könne jederzeit vom Patienten verlangt werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 1 | ID 129747