Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.03.2010 | Aktuelle Fallbeispiele

    Befundklasse 4: Die Besonderheiten bei der Abrechnung in fünf Beispielen

    Die Abrechnung der erbrachten Leistungen innerhalb der Befundklasse 4 (Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer) stellt im Praxisalltag häufig eine besondere Herausforderung dar. Auf welche Besonderheiten hier zu achten sind, erläutern wir nachfolgend.  

    Wann kommt die Befundklasse 4 zum Einsatz?

    Zunächst kommt die Befundklasse 4 immer dann zum Ansatz, wenn der Patient noch einen Restzahnbestand bis zu drei Zähnen hat oder ein zahnloser Kiefer vorliegt. Da es aber auch innerhalb des Bema bei Vorliegen eines Restzahnbestandes Besonderheiten gibt, gilt es auch hier besonders aufmerksam abzurechnen, denn hier kommt es sehr häufig zu nachträglichen Rückfragen von Kostenerstattern, bzw. Korrekturen der Festzuschüsse, die nicht zum Nachteil der Krankenkasse gehen.  

     

    Ein besonders wichtiger Punkt innerhalb der Befundklasse 4 ist die Versorgung mit Modellgussprothesen (die parodontal - also an den Zähnen und dem Zahnhalteapparat - abgestützt sind) bzw. mit Cover-Denture-Prothesen (schleimhautgetragene Prothesen), denn beide Versorgungsarten können innerhalb der Befundklasse 4 zum Ansatz kommen. Dieser Unterschied sollte zunächst genau beachtet werden. Je nachdem, ob eine Modellguss- oder eine Cover-Denture-Prothese eingegliedert wurde - danach richtet sich später auch der Festzuschuss für eine Unterfütterung.  

     

    Wird beispielsweise eine Modellgussprothese angefertigt, obwohl nur noch ein Zahn im Kiefer vorhanden ist, käme bei einer späteren vollständigen Unterfütterung der Festzuschuss 6.6 (Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese) zum Ansatz. Der Festzuschuss 6.7 (Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer) wäre bei einer Cover-Denture-Prothese abrechenbar.  

    Erstes Beispiel: Versorgung des Unterkiefers mit einer Cover-Denture-Prothese

    TP  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    R  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    B  

    f  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    e  

    f  

     

    18  

    17  

    16  

    15  

    14  

    13  

    12  

    11  

    21  

    22  

    23  

    24  

    25  

    26  

    27  

    28  

     

    48  

    47  

    46  

    45  

    44  

    43  

    42  

    41  

    31  

    32  

    33  

    34  

    35  

    36  

    37  

    38  

    B  

    f  

    ew  

    ew  

    ew  

    x  

     

    ew  

    ew  

    ew  

    ew  

     

    ew  

    ew  

    ew  

    ew  

    f  

    R  

    E  

    E  

    E  

    E  

    E  

    TV  

    E  

    E  

    E  

    E  

    TV  

    E  

    E  

    E  

    E  

    E  

    TP  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Festzuschüsse  

     

    Bema-Nummer  

    4.3  

    UK  

    1 x  

    97b  

    UK  

    1 x  

    4.6  

    43,33  

    2 x  

    98a  

    UK  

    1 x  

    4.7  

    43,33  

    2 x  

    98c  

    UK  

    1 x  

     

     

     

    91d  

    43,33  

    2 x  

     

     

     

    19  

    43,33  

    2 x