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  • · Zahnersatz

    Prothesen: Erneuern und nachträgliches Einarbeiten von Basen richtig abrechnen (Teil 2)

    Bild: ©rh2010 - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn, Leverkusen, sayn-rechenart.de

    | Wiederherstellungen von Prothesen bei GKV-Patienten richtig abrechnen ‒ das ist komplex. Welche Festzuschüsse fallen an, welche BEMA- und BEL II- sowie ggf. GOZ- und Nicht-BEL-Ziffern (z. B. BEB) sind anzusetzen? Diesen Fragen geht auch Teil 2 dieses Beitrags nach (Teil 1 siehe AAZ 08/2021, Seite 7 ff.). Lesen Sie, wie verschiedene Behandlungssituationen beim Erneuern sowie beim nachträglichen Einarbeiten von Prothesenbasen ‒ insbesondere auch solcher aus Metall ‒ abzurechnen sind. |

    Erneuern von Prothesenbasen

    Für eine Unterfütterung mit Randgestaltung bei Totalen- und Cover-Denture-Prothesen wird der Festzuschuss-Befund Nr. 6.7 gewährt. Dieser Befund und die zugeordneten Regelversorgungen lauten:

     

    Befund 6.7
    RegelversorgungZahnärztliche Leistungen
    Regelversorgung (Auszug)
    Zahntechnische Leistungen

    Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer

    89 Beseitigung von Artikulationsstörungen

    100c Teilunterfütterung

    100d Vollständige Unterfütterung

    100e Vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung OK

    100f Vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung UK

    0010 Modell

    0023 Verwendung von Kunststoff

    0112 Fixator

    3821 Weichkunststoff

    8080 Teilunterfütterung

    8090 Vollständige Unterfütterung

    8100 Prothesenbasis erneuern

    9330 Versandkosten

    Material: Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis