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  • 31.07.2009 | Abrechnungsstatistik, Teil 2

    Die wichtigsten Veränderungen bei KFO, PAR und Kiefergelenkserkrankungen im Überblick

    Der zweite Beitrag zu den im „Jahresbuch 2008“ der KZBV veröffentlichten Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung befasst sich mit kieferorthopädischen Leistungen, Parodontalbehandlungen und Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels bzw. Kiefergelenkserkrankungen.  

     

    1. GKV-Ausgaben für kieferorthopädische Leistungen

    Hier liegt eine bemerkenswerte Berg- und Talfahrt der Gesamtausgaben vor. Im Jahr 1995 wurden rund 1.173 Mio. Bema-Punkte über die KZVen mit den Primär- und Ersatzkassen abgerechnet. Die meisten Punkte wurden mit etwa 1.412 Mio. im Jahr 2001 über die KZV abgerechnet. Mit der Bema-Umstrukturierung im Jahr 2004 blieben dann nur noch 1.059 Mio. abzurechnende Punkte, die in 2005 sogar auf 887 Mio. über die KZVen abgerechnete Punkte zurückgingen. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein massiver Rückgang von 16,2 Prozent. Von 2004 zu 2003 war sogar ein Rückgang von 21,9 Prozent zu verzeichnen. Auch wenn die Fälle, die als Vertragsleistung über die KZV abgerechnet werden, in den Jahren 2006 und 2007 wieder leicht anstiegen, blieben die Zahlen bisher auf einem relativ niedrigen Stand (etwa 922 Mio. Punkte).  

     

    Die Abschlagszahlungen im Bereich der Kieferorthopädie stellen sich in 2007 - sortiert nach den relativen Häufigkeiten - wie folgt dar:  

     

    Bema-Nr.  

    Leistungsbeschreibung  

    Häufigkeit je  

    100 Fälle 2007  

    Häufigkeit je  

    100 Fälle 2006  

    119c  

    Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, schwierig durchführbarer Art  

    52,9  

    51,3  

    119d  

    Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, besonders schwierig durchführbarer Art  

    43,6  

    40,9  

    120b  

    Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art  

    17,7  

    17,1  

    120c  

    Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, schwierig durchführbarer Art  

    14,1  

    13,2  

    119b  

    Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art  

    13,8  

    15,3  

    120a  

    Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art  

    11,3  

    11,4  

    120d  

    Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, besonders schwierig durchführbarer Art  

    5,4  

    4,8  

    119a  

    Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art  

    2,8  

    3,3