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  • 01.06.2005 | Abrechnung nach Bema und GOZ

    Testen Sie Ihr Abrechnungswissen, Teil 5

    Mit den folgenden zehn Abrechnungsfragen können Sie Ihr Abrechnungswissen wieder auf die Probe stellen. Von den Lösungen ist immer nur eine richtig. Auf Seite 18 finden Sie die Antworten mit näheren Erläuterungen.  

     

    Frage 1: Während der Präparation der Zähne 21 und 22 für Kronen werden Fäden zum Erkennen der Präparationsgrenze gelegt, außerdem wird vor der Abformung der Gingivalsulkus der Zähne elektrochirurgisch erweitert. Was ist nach Bema abrechenbar?  

    a.  

    1 x bMF  

    b.  

    2 x Exz 1  

    c.  

    1 x bMF + 2 x Exz 1  

    d.  

    1 x bMF + 1 x Exz 1  

     

     

    Frage 2: Die Zähne 12, 11, 21, 22 sind mit verblockten Kronen versehen. Von diesen Kronen werden diejenigen auf den Zähnen 11 und 21 entfernt. Wie oft ist dafür die EKr abrechenbar?  

    a.  

    einmal  

    b.  

    zweimal  

    c.  

    dreimal  

    d.  

    viermal  

     

     

    Frage 3: Unter welchen Gebührennummern berechnet man bei einem Privatpatienten die Anker der Brücke 44 43 - - - - 33 34 (bei Hohlkehlpräparation), wenn 34 und 44 Träger einer Geschiebematrize sind?  

    a.  

    33, 43: Nr. 501; 34, 44: Nr. 221  

    b.  

    34, 33, 43, 44: Nr. 501  

    c.  

    33, 43: Nr. 221; 34, 44: Nr. 501  

    d.  

    34, 33, 43, 44: Nr. 221  

     

     

    Frage 4: Die gelöste Brücke 17 16 - - 13 12 wird wiederbefestigt. Was ist nach GOZ abzurechnen?  

    a.  

    Nr. 511  

    b.  

    Nr. 511 + Nr. 231  

    c.  

    Nr. 511 + 2 x Nr. 231  

    d.  

    Nr. 511 + 4 x Nr. 231  

     

     

    Frage 5: Am Zahn 21 werden mesial und distal je eine dreiflächige und zervikal eine einflächige Füllung gelegt. Bei allen Füllungen erfolgt eine indirekte Überkappung. Was rechnet man nach Bema ab?  

    a.  

    F 1 + 2 x F 3 + 3 x Cp  

    b.  

    F 1 + F 4 + Cp  

    c.  

    F 1 + 2 x F 3 + Cp  

    d.  

    F 1 + F 3 + 2 x Cp  

     

     

    Frage 6: Am Zahn 25 wird eine Wurzelspitzenresektion mit Zystektomie durchgeführt. Dabei wird die eröffnete Kieferhöhle plastisch verschlossen. Was ist bei einem Kassenpatienten abzurechnen?  

    a.  

    WR 2 + Zy 3 + Pla 0  

    b.  

    WR 3 + Zy1 + Pla 1  

    c.  

    WR 2 + Zy 4 + Pla 2  

    d.  

    WR 2 + Zy 3 + Pla 1  

     

     

    Frage 7: Bei der Präparation eines Zahnes für eine Füllung wird eine gewucherte Papille entfernt. Welche Gebührennummer sollte man hierfür abrechnen?  

    a.  

    402  

    b.  

    307  

    c.  

    308  

    d.  

    203  

     

     

    Frage 8: Neben dem durchbrechenden Zahn 15 befindet sich in der Gaumenschleimhaut noch ein Rest des Milchzahns 55. Dieser wird rasch mit einer Bajonettzange entfernt. Was rechnet man nach Bema ab?  

    a.  

    X 1  

    b.  

    X 2  

    c.  

    X 3  

    d.  

    sK  

     

     

    Frage 9: Wie rechnet man das Beschleifen von Gegenkieferzähnen im Zuge einer prothetischen Versorgung bei einem Kassenpatienten korrekt ab?  

    a.  

    natürliche Zähne oder festsitzender Zahnersatz: sK; Prothesenzähne: Nr. 89  

    b.  

    natürliche Zähne oder festsitzender Zahnersatz: Nr. 89; Prothesenzähne: sK  

    c.  

    grundsätzlich unter der sK  

    d.  

    grundsätzlich unter der Nr. 89  

     

     

    Frage 10: Welche Gebührennummer setzt man für das Bleaching aller Zähne als Verlangensleistung gemäß § 2 (3) GOZ an?  

    a.  

    Nr. 201 (analog)  

    b.  

    Nr. 102 (analog)  

    c.  

    gar keine  

    d.  

    irgendeine nach Gutdünken  

     

     

    Frage 11: Kann man das Stillen einer übermäßigen Blutung in der Operationssitzung abrechnen?  

    a.  

    ja, immer  

    b.  

    nein, nur in getrennter Sitzung  

    c.  

    nur, wenn es sich um eine Maßnahme nach der Position Nbl 2 handelt  

    d.  

    ja, bei übermäßigem Zeitaufwand  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 9 | ID 84787