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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Abrechnung nach Bema und GOZ

    Parodontaltherapeutische Leistungen - eine Gegenüberstellung

    | Leistungen im Zusammenhang mit der systematischen Parodontalbehandlung werden bei Kassenpatienten - mit Ausnahme der erforderlichen Anästhesien - über den PAR-Status beantragt und abgerechnet. Da dieser - vor allem, was die einzelnen Leistungen betrifft - schon lange nicht mehr zeitgemäß ist, wird seine Überarbeitung seit vielen Jahren gefordert. Wann dies geschehen wird, ist jedoch zum momentanen Zeitpunkt noch nicht absehbar. |