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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Abrechnung nach Bema und GOZ

    Fluoridanwendung und Fissurenversiegelung - eine Gegenüberstellung

    | Fluoride werden in der Zahnheilkunde sowohl aus kariesprophylaktischen Gründen als auch zur Behandlung hypersensibler Zahnflächen verwendet. Diese Maßnahmen werden unter verschiedenen Gebührennummern abgerechnet, wobei im Bema einerseits und in der GOZ/GOÄ andererseits unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind. Dies gilt auch für die gleichermaßen der Kariesprophylaxe dienende Fissurenversiegelung. |