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  • · Dokumentation

    So schaffen Sie eine sichere Abrechnungsgrundlage für die BEMA-Nr. 12

    Bild: Phatcharin - stock.adobe.com

    von Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangerhausen

    Die BEMA-Nr. 12 (bMF) ist eine typische Gebührenposition, die Sie nur durch gute Dokumentation beweisen können. Denn die erbrachte Leistung lässt sich nicht in Situ nachweisen(z. B. Befundänderungen oder Füllungen). Wird Ihre Abrechnung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung beanstandet, können Sie sich nur verteidigen, indem Sie die Umstände nachvollziehbar erläutern. Daher ist die Dokumentation Ihr einziges Beweismittel.

    Das gehört zum Inhalt der BEMA-Nr. 12

    Die BEMA-Nr. 12 (bMF) beschreibt „Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“. Doch was bedeuten diese Vorgaben im Einzelnen?

     

    BEMA-Nr. 12: Bestandteile der Leistungsbeschreibung und was sie bedeuten

    Beschreibung/Bestimmung
    Erläuterung
    Beispiel
    • Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

    Die Leistung ist entweder beim Präparieren oder beim Füllen abzurechnen. Die Option ist eindeutig als „entweder oder“ zu verstehen und muss entsprechend zugeordnet werden.

    • bMF/Präparieren
    • bMF/Füllen
    • Separieren,

    Trennen von eng benachbarten Zähnen

    • Auflösung der Kontaktpunkte mittels Keile o. Ä.. Die Verwendung von Keilen zur Befestigung der Matrize gehört nicht dazu.
    • Separieren in der Kieferorthopädie
    • Beseitigen störenden Zahnfleisches,

    Für diese Maßnahme wird Zahnfleisch verdrängt und nicht entfernt.

    • Verdrängen von störendem Zahnfleisch für die Darstellung der unter sich gehende Stellen im Rahmen der Füllungstherapie
    • Zum Zwecke des Erkennens von unter sich gehenden Stellen, zur Darstellung der Präparationsgrenze oder zur subgingivalen Stufenpräparation
    • Anlegen von Spanngummi

    Isolation von der Mundhöhle mittels Kofferdam.

    • Absolute Trockenlegung bei Fissurenversiegelung
    • Absolute Trockenlegung zur Vermeidung einer Kontamination bei der gesamten Endodontie
    • Trockenlegung bei Füllungen
    • Stillung einer übermäßigen Papillenblutung

    Aufgrund einer übermäßigen papillaren Blutung ist eine zusätzliche Maßnahme erforderlich

    Maßnahmen mittels Medikament oder Druck

    • je Sitzung,
    • je Kieferhälfte (KH) oder Frontzahnbereich (FZB)

    In der Sitzung kann die bMF beim Präparieren/Füllen im Bereich KH/FZB 1x berechnet werden.

    • FZB = Zahn 3-3, KH ab Zahn 4
    • KH = je Quadrant 11–18/21–28/31–38/41-48