Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 30.04.2009 | Abformung

    Ist für eine Korrekturabformung mit Abformsilikon die Bema-Nr. 98a abrechenbar?

    Frage: „Können Sie mir sagen, ob bei einer Korrekturabformung mit Abformsilikon die Voraussetzungen zur Abrechnung einer Bema-Nr. 98a gegeben sind, da doch durch die 1. Phase ein individueller bzw. individualisierter Löffel für die 2. Phase entsteht?“  

     

    Antwort: Nein, das Beschneiden des Abdrucklöffels nach der 1. Phase berechtigt nicht zur Abrechnung der Bema-Nr. 98a (Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel), da allein die Abformmethode das Beschneiden des Löffels verlangt und die Indikationen zur Abrechnung der Bema-Nr. 98a dadurch nicht gegeben sind. Die Bema-Nr. 98a ist laut Abrechnungsbestimmung immer nur dann abrechenbar, wenn der übliche Konfektionslöffel aufgrund von anatomischen Kieferabweichungen nicht verwendet werden kann und dadurch ein individueller Löffel hergestellt oder ein Konfektionslöffel individuell angepasst - also individualisiert - werden muss.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 16 | ID 126387