· Fachbeitrag · Refresher
Niederschwelliges Angebot für Patienten mit Pflegebedarf: die modifizierte PAR-Therapie
von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim
Seit Juli 2021 erhalten auch vulnerable Patientengruppen – zu denen mehrheitlich ältere Patienten mit Pflegebedarf gehören – ein niederschwelliges Angebot zur Parodontitis-Therapie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf diese modifizierte PAR-Therapie gemäß § 22a Sozialgesetzbuch (SGB) V haben GKV-Versicherte mit Pflegebedarf nach § 15 SGB XI oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX Anspruch. Es handelt sich dabei um eine spezielle auf vulnerable Gruppen zugeschnittene Behandlungsstrecke ohne Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. Die Leistungen fallen nicht ins Budget und sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Verkürzte – modifizierte Behandlungsstrecke
Das Genehmigungsverfahren entfällt, d. h., der Vertragszahnarzt wird die Entscheidung, statt der systematischen PAR-Therapie gemäß PAR-Richtlinie eine bedarfsgerecht modifizierte PAR-Behandlung gemäß Behandlungsrichtlinie durchzuführen, vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse anzeigen (Formblatt 5e). Was die Erhebung von Anamnese, Befund und Diagnose angeht, so sind auf dem PAR-Status zumindest die Sondierungstiefen mesioapproximal und distoapproximal notwendig. Weitere Angaben folgen, sofern die individuelle Situation des Versicherten es zulässt. Die Therapie kann – je nach Schweregrad der Erkrankung – durch systemisch wirkende Antibiotika unterstützt werden.
Behandlungsablauf
Bei Sondierungstiefen von ≥ 4 mm erfolgt die antiinfektiöse Therapie nach AITa) und b). Benötigt der Patient eine Allgemeinnarkose, so kann bei Sondierungstiefen von ≥ 6 mm eine CPT anstelle der AIT durchgeführt werden, vorausgesetzt, Patient und Betreuung sind mit dem Prozedere einverstanden.
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