· Fachbeitrag · Zahntechnik
So optimieren Sie Ihren Umsatz mit Chairside-Leistungen!
von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg
Chairside-Leistungen kostendeckend abzurechnen ist inzwischen essenziell für den wirtschaftlichen Erfolg einer Zahnarztpraxis. Einwände wie „aber wir haben gar kein Praxislabor“ oder „ich habe die komplette Behandlung im Behandlungszimmer vorgenommen“ müssen neu gedacht und interpretiert werden. Jeder Zahnarzt erbringt regelmäßig zahntechnische Leistungen am Behandlungsstuhl. Und jeder arbeitet mit einem eigenen oder gewerblichen Dentallabor. Das Desinfizieren jedes an das Labor ausgehenden Werkstücks am Behandlungsstuhl sollte nach einer BEB-Ziffer berechnet werden – auch bei GKV-Patienten (in diesem Fall rein privat). Aber es gibt noch weitere Umsatzpotenziale.
Erstellen Sie Ihre eigene BEB!
Da die BEB keine Vorgaben zu Abrechnungsziffern oder Beträgen kennt, beschränkt sich dieser Beitrag auf allgemeine Hinweise.
So erstellen Sie Ihr eigenes Gebührenverzeichnis für Chairside-Leistungen |
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig