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  • · Fachbeitrag · Zahntechnik

    So optimieren Sie Ihren Umsatz mit Chairside-Leistungen!

    von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg

    Chairside-Leistungen kostendeckend abzurechnen ist inzwischen essenziell für den wirtschaftlichen Erfolg einer Zahnarztpraxis. Einwände wie „aber wir haben gar kein Praxislabor“ oder „ich habe die komplette Behandlung im Behandlungszimmer vorgenommen“ müssen neu gedacht und interpretiert werden. Jeder Zahnarzt erbringt regelmäßig zahntechnische Leistungen am Behandlungsstuhl. Und jeder arbeitet mit einem eigenen oder gewerblichen Dentallabor. Das Desinfizieren jedes an das Labor ausgehenden Werkstücks am Behandlungsstuhl sollte nach einer BEB-Ziffer berechnet werden – auch bei GKV-Patienten (in diesem Fall rein privat). Aber es gibt noch weitere Umsatzpotenziale.

    Erstellen Sie Ihre eigene BEB!

    Da die BEB keine Vorgaben zu Abrechnungsziffern oder Beträgen kennt, beschränkt sich dieser Beitrag auf allgemeine Hinweise.

     

    So erstellen Sie Ihr eigenes Gebührenverzeichnis für Chairside-Leistungen

    • Kalkulieren Sie mit dem individuellen Stundensatz der Praxis und des Praxislabors (fragen SieIhren Steuerberater.
    • Legen Sie Ihr Verzeichnis so ab, dass Sie sich bei der Auswahl der Positionsziffern oder alphabetisch orientierten Abrechnungskürzeln gut zurechtfinden und nicht zu viel Auswahl haben.
    • Verknüpfen Sie Laborpositionen mit weiteren Laborpositionen und vor allem unbedingt mit GOZ-Ziffern.
    • Weniger ist mehr: Sortieren Sie nicht gebrauchte Positionen aus, um eine effizient nutzbare Komplex-Struktur zu erarbeiten, welche schlichtweg beim Nutzen schon Freude bereitet.
    • Der Ansatz dieser Komplex-Struktur erfordert im Vorfeld natürlich Zeit und viele Denkprozesse, umso mehr jedoch zeigt sich im späteren Alltag, wie sinnvoll und vor allem zeitsparend eine solche Struktur ist.