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  • · Werkstücke

    Zahntechnische Abrechnung von Einzelkronen als Regelversorgung

    Bild: rh2010 - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Zahntechniker haben in der Regel in ihrer Ausbildungsphase keine Abrechnungskenntnisse vermittelt bekommen. Daher ist die Dokumentation erbrachter Leistungen oftmals weder im Praxis- noch im Partnerlabor aussagekräftig. Die Gestaltung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen weist sehr oft Lücken auf, wenn die notwendigen Abrechnungskenntnisse nicht umfänglich vorhanden sind. Dieser Beitrag ist der Herstellung von Einzelkronen in unterschiedlichen Ausführungen gewidmet. In der Folge wird ein Kostenvoranschlag vorgestellt. Anschließend werden die Einzelleistungen und deren Abrechnungsmodalitäten erörtert und gelten als Basiswissen bei den nächsten Beiträgen zu diesem Thema. |

    Der Kostenvoranschlag

    Ein gesetzlich versicherter Patient mit Härtefallstatus soll an Zahn 16 mit einer gegossenen Krone aus Nichtedelmetall (NEM) versorgt werden. Die Abformung erfolgt analog. Die Preise bei den Leistungen gelten für die KZV Nordrhein (Stand: 07/2025).

     

    • Kostenvoranschlag für eine Krone regio 16, gesetzlich versicherter Patient (Härtefall)
    Pos.
    Menge
    Bezeichnung
    Einkaufspreis
    Material
    Leistung

    001 0

    2

    Modell

    8,05 Euro

    16,10 Euro

    005 1

    1

    Sägemodell

    18,98 Euro

    18,98 Euro

    012 0

    1

    Mittelwertartikulator

    11,85 Euro

    11,85 Euro

    102 1

    1

    Vollkrone/Metall

    101,63 Euro

    101,63 Euro

    933 0

    2

    Versandkosten

    6,85 Euro

    13,70 Euro

    970 0

    1

    Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung

    16,43 Euro

    16,43 Euro

    Zwischensumme

    178,69 Euro

    7 % Mehrwertsteuer

    12,51 Euro

    Endbetrag

    191,20 Euro