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  • · Nachricht · Telematik-Infrastruktur

    gematik verlängert Frist für den Austausch von (Zahn-)Arzt- und Praxisausweisen bis Mitte 2026

    | (Zahn-)Ärzte dürfen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC‑B) mit RSA-Verschlüsselung dürfen noch bis zum 30.06.2026 nutzen. Das teilte die gematik am 17.11.2025 mit. Hintergrund sind anhaltende Produktions- und Lieferengpässe; Kassenärztliche Vereinigung (KBV), Bundesnetzagentur und die eIDAS‑Zertifizierungsstelle SRC haben mit der gematik eine Übergangslösung vereinbart. Rund 30.000 HBA sind laut gematik noch zu tauschen. Kartenhersteller dürfen bestehende RSA‑Ausweise bis 30.06.2026 nicht sperren und geben ab dem 01.01.2025 nur noch ECC‑fähige Karten aus. gSMC‑KT für Kartenterminals bleiben bis 31.12.2026 gültig. Damit bleiben eRezept, eAU und eArztbrief in Arzt- und Zahnarztpraxen weiterhin möglich. |

     

    Wichtig | Kein Aufschub gilt für „RSA‑only“-Konnektoren: Sie müssen zwingend bis zum 31.12.2025 ersetzt werden, sonst besteht ab dem 01.01 2026 kein Zugang mehr zur TI. Alternative ist das TI‑Gateway. Auch PVS und KIM sind bis Jahresende 2025 auf ECC umzustellen. Die gematik empfiehlt, alle betroffenen Komponenten trotz Fristverlängerung zeitnah zu tauschen, da RSA schrittweise durch das leistungsfähigere und sicherere ECC‑Verfahren abgelöst wird.

     

    • Übersicht Fristen für den Tausch von TI-Komponenten
    • Konnektor: 31.12.2025
    • PVS-/KIM-Update: 31.12.2025
    • Heilberufausweis: 30.06.2025
    • Gerätekarte für stationäre Kartenterminals (gSMC-KT): 31.12.2026
     
    Quelle: ID 50629938