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  • · Schienentherapie

    Eingliederung von Schienen mit Prothesenzähnen als Provisorium ‒ wie rechne ich ab?

    Bild: ©MQ-Illustrations - stock.adobe.com

    von Anita Koschny, Bayreuth, dental-consulting.net

    | Fehlen bei einem Patienten ein Zahn oder mehrere Zähne und ist z. B. eine Implantation geplant, so kann ein Provisorium aus einer Tiefziehschiene mit einem eingesetzten Kunststoffzahn eine schonende Alternative zum Schutz und Erhalt der Zahnfleischpapille sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Ihnen die korrekte Abrechnung dieser Leistung gelingt. |

     

    Eingliederung von Schienen mit Prothesenzähnen als Provisorium

    Bei der Eingliederung von Schienen mit Prothesenzähnen als Provisorium handelt es sich um eine Leistung, die weder in der GOZ noch im Leistungskatalog der GKV enthalten ist. Sie ist daher in jedem Fall privat zu berechnen. Ein Festzuschuss kann für diese Versorgung nicht gewährt werden. Bei der Berechnung nach der GOZ wird die Analogberechnung angewendet. Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass mit dem Patienten eine Privatvereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu treffen ist.

     

    Die Abrechnung könnte z. B. wie folgt aussehen: