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  • · Fachbeitrag · Prothetik

    Provisorische Schiene zum Ersatz fehlender Zähne

    von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Im Rahmen einer Versorgung mit Implantaten wird als provisorische Versorgung gern eine Schiene zum Ersatz fehlender Zähne empfohlen. Denn diese erscheint dem Patienten oft angenehmer als eine Interimsprothese. Zudem wird mit der Tiefziehschiene mit eingearbeitetem Prothesenzahn die Zahnfleischpapille geschützt, was später ein besseres optisches Ergebnis mit sich bringt. Wir erklären anhand eines Praxisfalls die Abrechnung. |

    Therapieplanung: Tiefziehschiene mit eingearbeitetem Prothesenzahn 12

    Bei einem 45-jährigen GKV-Versicherten ist der Zahn 12 nicht erhaltungswürdig und muss extrahiert werden. Im Rahmen der Therapieplanung entscheidet sich der Patient für eine Implantatversorgung. Als provisorische Versorgung soll dem Patienten eine Tiefziehschiene mit einem eingearbeiteten Prothesenzahn eingegliedert werden.

     

    • Behandlungsablauf *
    Datum
    Zahn
    Leistungsbeschreibung
    BEMA
    GOZ

    01.07.

    Eingehende Untersuchung

    01

    12

    Röntgenaufnahme zur Diagnostik

    Ä925a (Rö2)

    Beratung über Notwendigkeit der Extraktion und spätere prothetische Versorgungsmöglichkeiten

    Eingehende Beratung über Implantation und provisorische Versorgung

    Ä1

    OK/UK

    Panoramaschichtaufnahme zur Implantationsplanung

    Ä5004

    Schriftlicher Heil- und Kostenplan

    0030

    04.07.

    OK/UK

    Abformung für provisorische Schiene

    Mat.

    12

    Implantatbezogene Analyse

    9000

    28.07.

    12

    Oberflächenanästhesie

    0080

    12

    Infiltrationsanästhesie, 1 Karpule

    40 (I)

    12

    Extraktion

    43 (X1)

    12

    Sofortimplantation

    9010

    Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

    0530

    12

    Primäre Wundversorgung

    OK

    Eingliederung der provisorischen Schiene mit eingearbeitetem Prothesenzahn

    § 6 Abs. 1 + BEB

    29.07.

    12

    Wundkontrolle

    3290

    12

    Nachbehandlung nach Insertion

    3300