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  • · Fachbeitrag · Reparaturen

    Wiedereinsetzen von verblockten Kronen ‒ drei Abrechnungsbeispiele

    von Anita Göbel (geb. Koschny), Bayreuth, dental-consulting.net

    | Bei der Planung verblockter Kronen sind die BEMA-Nrn. 20a‒c bzw. die Nrn. 2200 ff. GOZ ansatzfähig. Wiedereingliederungsmaßnahmen sind jeweils entsprechend der üblichen Reparaturleistungen abzurechnen. Gleiches gilt für Einzelkronen, die mit einem Brückenanker verblockt sind. Cave: In einigen KZVen ist die konventionelle Wiedereingliederung von Brücken mit verblockten, nicht lückenangrenzenden Pfeilerzähnen mit der BEMA-Nr. 95a/95b abgegolten. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer KZV! |

    1. GKV-Patient: Regel- und gleichartige Versorgung

    Der vestibulär verblendete Kronenblock aus NEM 12‒22 sowie die verblockten Zirkonkronen 25, 26 haben sich gelöst und werden wiederbefestigt:

     

    Bild: IWW Institut

     

    • Regel- und gleichartige Versorgung: verblendeter NEM-Kronenblock und verblockte Zirkonkronen
    Datum
    Zahn
    Leistung
    BEMA
    GOZ

    12‒22 25, 26

    Wiedereinsetzen Krone oder dergleichen

    6 x 24a

    25, 26

    Adhäsive Befestigung

    2 x 2197

    Festzuschuss: Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz

    6 x 6.8

    ggf. zzgl. Chairside-Leistungen