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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Ungleichgewicht zwischen Bema und GOZ: Wie können Sie in der Praxis darauf reagieren?

    | Mittlerweile hat sich die GOZ 2012 im Arbeitsalltag etabliert. Wichtig ist es nun, mithilfe der neuen GOZ qualitätsorientierte Therapiemöglichkeiten in eine leistungsgerechte Honorierung umzuwandeln. Die Änderungen in der GOZ schaffen hierbei allerdings erschwerte Bedingungen, denn einzelne Bereiche haben eine starke Angleichung an den Bema erfahren. Nachfolgend befassen wir uns daher mit der Frage, wie Sie darauf reagieren können. |

    Viele Bema-Leistungen besser bewertet als in der GOZ

    Mit der Einführung der GOZ 2012 hat sich unverständlicherweise in der Bewertung von mehr als der Hälfte aller Leistungen nichts oder nur sehr wenig geändert. Vor allem ein Aspekt blieb gänzlich unberücksichtigt: die Tatsache, dass in einzelnen Bereichen ein völliges Ungleichgewicht zwischen Bema und GOZ besteht. Seit der Änderung des Bema im Jahre 2004 sind zahlreiche Bema-Positionen höher bewertet als die vergleichbaren GOZ-Leistungen (beim Faktor 2,3). Auch vor diesem Hintergrund richteten sich hohe Erwartungen an die Überarbeitung der GOZ, die allerdings herb enttäuscht wurden. Ein Beispiel ist die Nr. 2030: Diese Ziffer kann nicht mehr je Maßnahme, sondern nur noch einmal pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnet werden.

    Behandlungsabläufe lückenlos erfassen und dokumentieren

    Die Abrechnung von Bema-Leistungen erfolgt unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 SGB V). Es kann zwar nicht als Grundlage für die Durchführung und Berechnung einer privaten Behandlung angesehen werden. Was aber geschieht, wenn die GOZ als Berechnungsgrundlage noch unterhalb des Bema liegt? Aufwendige und hochwertige zahnärztliche Versorgungen bedürfen einer adäquaten Honorierung. Daher sind die Behandlungsabläufe lückenlos zu erfassen und zu dokumentieren, damit die neuen Gebührenpositionen zum Einsatz kommen. Außerdem hilft die sorgfältige Dokumentation auch bei der Ermittlung von Analogpositionen. Dabei ist ohne Frage das Wissen um die richtige Anwendung der Gebührenpositionen eine Grundvoraussetzung, die GOZ-Paragrafen bilden die Rahmenbedingungen.