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  • · Fachbeitrag · KFO

    So rechnen Sie Aligner richtig ab: Diese Gebührenziffern sind berechnungsfähig ‒ Teil 1

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Selbst in Ausnahmefällen können Aligner nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. Zahnkorrekturen mittels Alignern sind mit GKV-Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren und nach der GOZ zu berechnen. Welche Gebührenziffern dafür infrage kommen, zeigt AAZ in zwei Beiträgen. |

    Optisch-elektronische Abformung (Nr. 0065 GOZ)

    Gemäß GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK; online unter iww.de/s10514) beschreibt die Leistung „die dreidimensionale Datenerfassung intraoraler Strukturen mittels optisch-elektronischer Apparaturen zum Zweck der Herstellung einer Restauration bzw. Rekonstruktion auf direktem Weg oder auf indirektem Weg nach Herstellung eines CAD/CAM-Modells“ (ebenda, Seite 44).

     

    • Nr. 0065 GOZ ‒ Inhalt und Bewertung
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    80

    4,50 Euro

    10,35 Euro

    15,75 Euro