· Fachbeitrag · Kassenabrechung
Das ändert sich ab dem 01.01.2027 in der zahnärztlichen Abrechnung
von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) – bereits am 30.07.2026 in Kraft getreten – sorgt ab 01.01.2027 für weitreichende Veränderungen in der Zahnarztpraxis. Diese sind vor allem mit einer strikten Kostendämpfung verbunden. Ziel des GKV-BStabG ist die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Grundlohnrate dient als verbindliche Obergrenze
Punktwertsteigerungen in der Zahnmedizin werden begrenzt und an die Kostenentwicklung der Krankenkassen gekoppelt. Sie dürfen maximal so stark steigen wie die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland. Die Grundlohnrate (§ 71 Sozialgesetzbuch [SGB] V) welche die durchschnittliche Steigerung der Löhne und Gehälter in Deutschland bemisst, dient als Begrenzung. Die Ausgaben der Krankenkassen sollen dadurch die Einnahmen nicht übersteigen. Der Spielraum für kommende Punktwertverhandlungen (in den Bereichen KCH/PAR/KBR), die auf Landesebene in den KZVen erfolgen, wird begrenzt.
Diese Leistungen sind von der Begrenzung ausgenommen |
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