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  • · Festzuschüsse

    Korrekte Festzuschüsse bei Hybridversorgung

    Bild: ©Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

    von Anita Koschny, Bayreuth, dental-consulting.net

    | Bei Hybridversorgungen bereitet die Frage, welche Festzuschüsse anzusetzen sind, regelmäßig Schwierigkeiten, denn hier ist einiges zu beachten. Am Beispiel einer Hybridversorgung ‒ Kombination von Zahnimplantaten und natürlichen Zähnen als Pfeiler ‒ soll dies veranschaulicht werden. |

     

    Der Befund

    Die vorhandene Suprakonstruktion an 15 (SKM) wird durch einen Locator (SEO) neu versorgt. Die Zähne 14, 13, 23 sollen mit Teleskopen versorgt werden, die fehlenden Zähne mit einer Deckprothese. Für die Versorgung des Implantats an 15 liegt keine Befundänderung vor, aber ein Wechsel der Versorgungsform von festsitzend zu herausnehmbar. Somit liegt keine identische Erneuerung der Versorgung vor.

     

    Bild: IWW Institut

    Da hier keine identische Erneuerung der Implantatkrone 15 vorliegt, ist das als Erstversorgung einzustufen. Eine solche hat für die Ermittlung der Festzuschüsse Vorrang. Ein Festzuschuss nach der Befundklasse 7 scheidet somit aus. Diese käme nur bei identischer Erneuerung infrage.

     

    Die Festzuschüsse

    Für die Hybridversorgung ergeben sich folgende Festzuschüsse:

     

    Festzuschuss
    Region
    Anzahl

    4.1

    OK

    1 x

    4.6

    14, 13, 23

    3 x

    4.7

    14, 13, 23

    3 x

    3.1

    UK

    1 x

    1.1

    34, 33, 45

    3 x

    1.3

    33, 34

    2 x

     

    Hybridversorgungen sind grundsätzlich als andersartig einzustufen und mit „D” für Direktabrechnung zu kennzeichnen.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 14 | ID 46499013