· Fachbeitrag · FAL/FTL
Funktionstherapie mit therapeutischen Aufbauten beim GKV-Patienten – ein Beispiel
von Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangerhausen
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten als Sachleistungen zahnärztliche Versorgungen, die deutlich begrenzt sind. Dabei zählt nicht die zahnmedizinische Notwendigkeit, sondern nur die Vorgabe der jeweiligen Richtlinie. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf einer Funktionstherapie mit begrenzter Sachleistung an einem Beispiel.
Halten Sie sich bei der Beratung an das Patientenrechtegesetz!
Ein Patient stellt sich mit Beschwerden im Kiefergelenk vor und beklagt eine deutlich eingeschränkte Lebensqualität. Der Zahnarzt stellt eine therapiebedürftige Erkrankung fest. Allerdings sind Funktionsanalytik und Funktionstherapie gemäß § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V keine GKV-Sachleistungen.
In dieser Situation hilft Ihnen das Patientenrechtegesetz, welches eine eingehende Aufklärung und Beratung des Patienten vorsieht. Die grobe Diagnostik wird über die BEMA-Nr. 01 abgebildet (eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung). Im vorliegenden FAll läuft die Untersuchung wie folgt ab:
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