· Fachbeitrag · Chirurgie
Ist das Legen einer Drainage auch ohne vorausgehende Chirurgie berechnungsfähig?
beantwortet von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| FRAGE: „Ich hätte eine Frage zur Nr. 3300 GOZ: Darf diese Leistung für das Legen einer Drainage berechnet werden, ohne dass im Vorfeld eine chirurgische Leistung erbracht wurde?“ |
Antwort: Bereits die ersten vier Wörter aus der Leistungslegende zur Nr. 3300 GOZ erläutern, dass diese Leistung nur im Rahmen einer Nachbehandlung ansatzfähig ist und nicht für das erstmalige Legen einer Drainage.
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Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung). |
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