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  • · Nachricht · Beschlüsse

    G-BA-Beschluss definiert Mehr- und Zusatzleistungen in der KFO zum 01.07.2023

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss gefasst, der die sog. Mehr- bzw. Zusatzleistungen im Zusammenhang mit kieferorthopädischen (KFO-)Versorgungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) definiert. Der Beschluss tritt zum 01.07.2023 in Kraft und erfüllt den gesetzlichen Auftrag gemäß § 29 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V. |

     

    Der Status quo, wie er bereits heute auf Grundlage der KFO-Vereinbarung zwischen KZBV, BDK, DGKFO und DGZMK aus dem Jahr 2016 gelebt wird, wird mit dem Beschluss inhaltlich im Wesentlichen weitergeführt. Es gibt weiterhin die sog. Mehrleistungen und Zusatzleistungen. Die bisherigen außervertraglichen Leistungen heißen nun „andere Leistungen“. Wie den Beschlussgründen zu entnehmen ist, sind Auflistungen nicht abschließend, sondern sollen an Neuerungen, wie z. B. die noch nicht fertig gestellte S2k-Leitlinie, angepasst werden können.

     

    Durch die Umsetzung in dem Beschluss wird die Vorgehensweise für alle Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sowie alle kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte verbindlich. Auch ein neues Mehrkostenformular ist ab dem 01.07.2023 zwingend anzuwenden (online unter iww.de/s8062).

     

    FAZIT | Durch den Beschluss wird eine gesetzlich verankerte Mehrkostenregelung etabliert. Dies führt zu einer größeren Transparenz und Sicherheit für Patient und Praxis und soll helfen, gelegentlich aufkommende Kritik am Vorgehen des zahnärztlichen Berufsstands zu entkräften.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 1 | ID 49484511