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  • · Fachbeitrag · Beratungsleistungen

    Warum ist bei der Unterfütterung mit Prothesenreinigung die Ä1 einmal zulasten der GKV und einmal privat berechnungsfähig?

    | FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Unterfütterung mit Prothesenreinigung gelesen (AAZ 08/2025 Seite 16 ff.). Dort wird am 03.06. die Beratungsleistung nach Nr. Ä1 gleichzeitig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privat abgerechnet. Warum?“ |

     

    Antwort: Die Beratungen am 03.06. haben einen unterschiedlichen Inhalt. Daher ist die Abrechnung korrekt. Die Beratung nach BEMA-Nr. Ä1 (GKV) bezieht sich auf die Unterfütterung wegen des veränderten Prothesenlagers und die Beratung nach Nr. Ä1 GOÄ (PKV) auf die Prothesenreinigung. Das sind unterschiedliche Leistungsinhalte.

     

    beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    Quelle: ID 50509911