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  • · BEMA & GOZ

    Privatleistungen bei einer Regelversorgung richtig vereinbaren und abrechnen

    Bild: ©Gecko Studio - stock.adobe.com

    von Julia Gabriel, Zahnmed. Abrechnungsservice Saarbrücken, zmas.de

    | Festzuschüsse und die jeweiligen Regelversorgungsbestandteile sind in den Festzuschuss-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Bei einigen Regelversorgungen können jedoch zusätzliche Leistungen notwendig sein, die keine Regelversorgungsbestandteile sind. Welche das sein können und was bei der Abrechnung zu beachten ist, wird in diesem Beitrag erläutert. |

    Vereinbarung über zusätzliche private Kosten bei Zahnersatz

    Bei einer Regelversorgung werden alle zahnärztlichen Leistungen nach BEMA und alle zahntechnischen Leistungen nach BEL berechnet. In Fällen, bei denen zusätzlich außervertragliche Leistungen anfallen, ändert sich die Versorgungsform und die Regelversorgung wird gleichartig. Die zusätzlichen GOZ-Leistungen werden in der Anlage zum Heil- und Kostenplan (Teil 2) aufgeführt. Regelversorgungsbestandteile werden weiterhin nach BEMA abgerechnet.

     

    Grundsätzlich muss für außervertragliche Leistungen (z. B. Funktionsanalyse/-therapie) vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten eine Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs 7 BMV-Z getroffen werden. Das gilt entsprechend für zahntechnische Laborkosten, die den Umfang einer Regelversorgung überschreiten. Die gegenüber der Regelversorgung entstehenden Mehrkosten hat der Patient zusätzlich zu tragen. Bei einem gleichartigen Zahnersatz handelt es sich dagegen nicht um außervertragliche Leistungen; die Mehrkosten werden über den HKP Teil 2 vereinbart.