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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Explantation, spätere erneute Implantation und prothetische Versorgung - wie abrechnen?

    von Isabel Baumann, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Implantate können ein Leben lang halten. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass nach 10 Jahren 90 bis 95 Prozent der eingesetzten Implantate funktionstüchtig sind, im Oberkiefer 80 bis 85 Prozent. Dennoch kann es unter Umständen zu einer Implantatlockerung, Implantatfraktur oder einer Periimplantitis und zu Knochenabbau kommen, die eine Explantation notwendig machen. Der folgende Beitrag erläutert, welche Besonderheiten abrechnungstechnisch bei Explantation und späterer erneuter Implantation mit Suprakonstruktion beim Kassenpatienten zu beachten sind. |

    Praxisbeispiel

    Ein Patient stellt sich mit einem frakturierten Implantat an Zahn 16 (acht Jahre Tragezeit) in der Praxis vor. Nach erfolgter eingehender Untersuchung und Aufklärung wird das frakturierte Implantat entfernt, nach einer Abheilungsphase soll ein neues Implantat inseriert und eine implantatgetragene Krone eingegliedert werden.

     

    Befund vor Explantation

    Abrechnung der Explantation

    Die Explantation ist für GKV-Patienten eine reine Privatleistung und muss vor Leistungserbringung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z mit dem Patienten vereinbart werden.