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  • · Fachbeitrag · Praxisverwaltungssysteme

    Fehlermeldungen der KZBV-Abrechnungsmodule ‒ die Neuerungen

    | Seit 2012 führen Zahnarztpraxen die Abrechnung mit ihrer KZV auf papierlosem Wege durch. Seinerzeit hatte die KZBV neue Abrechnungs- und Prüfmodule erstellt, die die papierlose Abrechnung unterstützen und Fehlermeldungen erstellen (vergl. AAZ 11/201 2 bis 03/2013). Die Module werden ständig weiterentwickelt und bilden die jeweils aktuellen abrechnungstechnischen Besonderheiten der einzelnen Leistungsbereiche ab. Hier hat es viele Änderungen gegeben. Welche das sind und wie Sie mit den neuen Feststellungscodes umgehen sollten, beleuchtet AAZ in der jetzt startenden Beitragsserie. |

    Fehlermeldungen auf Leistungs- und Fallebene

    Nach wie vor pflegt die KZBV ihre Beschreibung der „Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene“. Die Dokumentation beschreibt alle Fehlermeldungen der Module für die verschiedenen Abrechnungsbereiche (KCH, KBR, KFO, PAR, ZE). Da auf Fallebene viele Fehlermeldungen für verschiedene Abrechnungsbereiche identisch sind, ist die Beschreibung nur einmal vorgenommen worden und die jeweils betroffenen Abrechnungsbereiche sind gekennzeichnet. Für die Fehlermeldungen auf Leistungsebene trifft dies nicht zu. Diese sind spezifisch für jeden BEMA-Teil und beziehen sich in erster Linie auf die im BEMA vereinbarten Abrechnungsbestimmungen.

     

    Jeder Fehlermeldung ist eine Nummer zugeordnet, sodass ein durchgehendes Nummernsystem entsteht. Neben dem „Level“ („kein DTA möglich“, „noch DTA möglich“, „Info“ oder „Fehler“) ist der Fehlertext aufgeführt.