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  • · Fachbeitrag · Praxisverwaltungssysteme

    Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule: Wie ist damit umzugehen?

    | Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) informieren derzeit ihre Mitglieder über eine Dokumentation der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu den Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene. Diese Dokumentation der KZBV kann für den Zahnarzt durchaus hilfreich sein, um mit seiner Praxissoftware eine korrekte und genaue Abrechnung zu erstellen. Nachfolgend werden verschiedene dieser Fehlermeldungen näher beleuchtet und Tipps zum Umgang mit den wichtigsten Fehlermeldungen gegeben. |

    Startschwierigkeiten bei der papierlosen Abrechnung

    Seit Anfang 2012 praktizieren die Zahnarztpraxen zunehmend die papierlose Abrechnung mit ihrer KZV und nutzen dazu die verschiedenen Möglichkeiten der Online-Einreichung, je nach Angebot ihrer KZV. Gleich zu Beginn hatten sich enorme Schwierigkeiten ergeben, die Fälle abrechnungstechnisch so aufzubereiten, dass sie überhaupt von den Modulen akzeptiert und von den Praxen übermittelt werden konnten. Dies hatte dazu geführt, dass viele Fehlermeldungen in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) vorübergehend unterbunden werden mussten, um überhaupt abrechnen zu können. Die Praxen haben dann lediglich die Meldung bekommen: „Noch DTA möglich“. Die KZVen haben sodann die Richtigstellung dieser Fälle vorgenommen und die Datensätze für die Abrechnung mit den Kostenträgern aufbereitet.

     

    Zwischenzeitlich hat die KZBV eine neue Generation von Abrechnungs- und Prüfmodulen erstellt, die die bislang noch existierenden Schwierigkeiten beseitigen soll und über Updates der PVS-Hersteller in die Software aller Zahnarztpraxen integriert werden wird.