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  • 29.04.2015 · Fachbeitrag · Krankenversichertenkarte

    Vereinbarung zur eGK um Regelung zum schriftlichen Anspruchsnachweis ergänzt

    | Die Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK – siehe auch Beitrag in AAZ Nr. 01/2015, Seite 13) ist am 27. März 2015 um eine Bestimmung für die Fälle ergänzt worden, in denen die Krankenkasse dem Versicherten anstelle der eGK einen schriftlichen Anspruchsnachweis (früher: Versicherungsnachweis) ausstellt. |