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  • · Digitalisierung

    Die Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Genehmigungsverfahren steht

    Bild: ©Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

    | Das Ende der papiergebundenen Beantragung von Leistungen ist in Sicht. Die KZBV informierte per Rundschreiben über den Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zu einem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Leistungsanträge nach den BEMA-Teilen 2‒5 (also KBR, KFO, PAR, ZE), die nach längeren Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen werden konnte. Diese wird voraussichtlich im April 2021 in Kraft treten. Daran schließen sich Tests und eine längere Pilotphase an. Mit dem Echtbetrieb ist erst im Jahre 2022 zu rechnen. |

     

    Die Vereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass die Kommunikation ohne Einbindung der KZVen stattfinden soll. GOZ-Einzeldaten werden ohne Faktor und ohne Einzel-Eurobetrag übermittelt. Es wird für eine Übergangszeit ein papiergebundenes Alternativverfahren geben.

     

    Die Bundesmantelvertragspartner sind sich einig, dass die den Praxen entstehenden Kosten für die Implementierung der Anwendung im Praxisverwaltungssystem rückvergütet werden, befristet auf das erste Jahr des flächendeckenden Echtbetriebs. Die Finanzierungsverhandlungen finden derzeit statt.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 2 | ID 46313368