01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
In den vorangegangenen beiden Ausgaben wurden die „Spielregeln“ zur Berechnung höherer Steigerungsfaktoren und Beispiele zur Berechnung höherer Steigerungsfaktoren dargestellt. Abschließend erfolgen Hinweise zur korrekten Rechnungsstellung.
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01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Durch die Altersgrenze in der vertragsärztlichen Versorgung sind viele Ärzte gezwungen, ihre Niederlassung mit 68 Jahren aufzugeben, obwohl sie gern noch ein paar Jahre weiter praktizieren würden. Viele dieser Ärzte wollen daher nach dem Verkauf ihrer Praxis und Übertragung der vertragsärztlichen Zulassung auf einen Nachfolger noch in geringem Umfang privatärztlich tätig sein. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, solange diese Ärzte über eine Approbation verfügen. Zu beachten ...
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01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarverteilung
Im Vergleich zum EBM 2000plus sind fachgleiche Gemeinschaftspraxen, beispielsweise zwischen zwei Hausärzten, schlechter gestellt. Der Zuschlag von 60 Punkten auf den Ordinationskomplex für Gemeinschaftspraxen ist im neuen EBM 2008 entfallen.
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01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Nach den Bedarfsplanungs-Richtlinien gilt für Job-Sharing-Praxen eine Leistungsbeschränkung: Ihre Punktzahlanforderungen werden nur bis zu einer vom Zulassungsausschuss festgelegten Punktzahlobergrenze vergütet. Diese Punktzahlobergrenzen wurden ermittelt aus den tatsächlichen Punktzahlanforderungen vor Genehmigung des Job-Sharing zuzüglich eines Aufschlags von drei Prozent des Durchschnittsvolumens der Fachgruppe.
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01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnungstipp EBM 2008
Für dringende Besuche von Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal gibt es seit 1. Januar 2008 im EBM die neue Nr. 01415. Voraussetzung zur Abrechnung dieser Gebührenposition ist die Ausführung des Besuches noch am Tag der Bestellung.
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01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Mit dem EBM 2008 haben sich die Abrechnungsmöglichkeiten der Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschlechtert. Das Ausstellen eines Wiederholungsrezeptes kann zwar unverändert mit der Nr. 01430 berechnet werden. Allerdings ist die Abrechnung der Nr. 01430 im Arztfall (= Behandlungsfall) neben anderen Gebührenordnungspositionen nicht möglich. Hinzu kommt, dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt jetzt die im Vergleich zum ...
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01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Der Bewertungsausschuss hatte am 10. September 2007 beschlossen, „verbindliche Vorgaben zur Abrechnungsdokumentation ärztlicher Teilleistungen im Rahmen der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des EBM zu definieren, die pragmatisch in den Praxisverwaltungssystemen auf der Basis der Teilleistungen der Gebührenordnungspositionen spätestens bis zum 1. Juli 2008 umzusetzen sind.“ Anlass für diesen Beschluss war die von den Vertretern der Krankenkassen bei den Verhandlungen zum EBM ...
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01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Bei der Einführung des neuen Morbiditätszuschlages Nr. 03212 in den EBM 2008 ist man davon ausgegangen, dass dieser von Hausärzten in etwa 40 Prozent der Fälle abgerechnet werden dürfte. Dies entspricht etwa den Abrechnungsfrequenzen der früheren hausärztlichen Betreuungsleistungen nach den Nrn. 03001 und 03002 sowie der Chroniker-Komplexe nach den Nrn. 03210 und 03211 EBM 2000plus, an deren Stelle im EBM 2008 der Morbiditätszuschlag Nr. 03212 getreten ist.
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01.04.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
In der März-Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ hatten wir bereits über die rückwirkend zum 1. Januar 2008 in den EBM aufgenommene Früherkennungsberatung Nr. 01735 berichtet. Wie so häufig bei neuen Leistungen steckt der Teufel im Detail. Wir informieren nachfolgend über die zu beachtenden Besonderheiten bei der Abrechnung dieser Leistung und den Zusammenhang mit der Chroniker-Richtlinie.
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29.02.2008 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM
Frage:
„Es kommt immer wieder vor, dass Patienten zur Durchführung einer ambulanten Operation direkt einen Facharzt aufsuchen. Nach der OP schickt der Facharzt den Patienten für die postoperative Nachbehandlung zur Mit- bzw. Weiterbehandlung in unsere Hausarztpraxis. Die postoperative Behandlung rechnen wir nach Nr. 31600 ab. Uns stellt sich nun die Frage, welche Leistungen wir zusätzlich im Rahmen der postoperativen Behandlung berechnen können, also die Konsultationsgebühr Nr. 01436 ...
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