29.02.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Kleines Komma, große Wirkung: Die sonografische Untersuchung der extremitätenver- und -entsorgenden Gefäße mittels CW-Doppler-Verfahren nach Nr. 33061 konnte bisher je Extremität und Sitzung - also maximal viermal in einer Sitzung berechnet werden. Jetzt ist diese Untersuchung je Sitzung nur noch einmal berechnungsfähig, und zwar unabhängig davon, wie viele Extremitäten untersucht wurden. Dies liegt daran, dass in der Leistungslegende zum 1. Januar 2008 das Komma vor den Worten „je ...
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29.02.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Wird ein zum organisierten Notfalldienst eingeteilter Arzt in Anspruch genommen, können bei der Versorgung des Notfallpatienten spezielle Beratungen, Untersuchungsleistungen und besondere Behandlungen erforderlich werden. Damit stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang im organisierten Notfalldienst erbrachte Leistungen zusätzlich zu der Notfallpauschale Nr. 01210 abgerechnet werden können.
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29.02.2008 · Fachbeitrag aus AAA · Plausibilitätsprüfung
Seit dem 1. Januar 2008 gilt der neue EBM 2008. Noch kann niemand sagen, wie sich das neue Regelwerk auf die Höhe des Quartalshonorars auswirken wird. Bei aller Spannung auf die finanziellen Auswirkungen des EBM 2008 sollten Sie aber nicht aus den Augen verlieren, dass der EBM nicht nur der Bestimmung Ihrer Honorarhöhe dient, sondern auch im täglichen Prüfgeschäft der Kassenärztlichen Vereinigungen eine wichtige Rolle spielt. Nach wie vor sind nämlich die KVen aufgerufen, implausible ...
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29.02.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Hausärzte können die Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Frauen nach der Nr. 01730 dann abrechnen, wenn sie diese Leistung entweder bereits vor dem 31. Dezember 2002 abgerechnet haben oder über eine mindestens einjährige Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe nachweisen können.
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29.02.2008 · Fachbeitrag aus AAA · Fallbeispiel
Trotz aller Spezialisierung in der modernen Medizin gehören Wundversorgungen bzw. kleinere chirurgische Eingriffe zu den originären Aufgaben des Hausarztes. Und solche Wundversorgungen sind eine gute Gelegenheit, etwas für die Patientenbindung zu tun.
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31.01.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Frage:
„Der Morbiditätszuschlag Nr. 03212 ist nur bei chronischen Erkrankungen gemäß der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses berechnungsfähig. Wie können wir die Berechtigung zur Abrechnung des Zuschlags nach Nr. 03212 in der Abrechnung dokumentieren?“
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31.01.2008 · Fachbeitrag aus AAA · Akupunktur
Hausärzte, die die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Akupunktur von chronischen Rücken- oder Knieschmerzen geforderte Qualifikation bis zum 31. Dezember 2007 nicht nachweisen konnten, können aufatmen: Der G-BA hat am 20. Dezember 2007 beschlossen, die Übergangsregelung für die vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen für den Nachweis von Fortbildungen zu Akupunktur, psychosomatischer Grundversorgung und Schmerztherapie bis zum 30. Juni 2008 zu verlängern.
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31.01.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Frage:
„In unserer Gemeinschaftspraxis sind zwei Allgemeinärzte (hausärztlicher Versorgungsbereich) und ein fachärztlicher Internist ohne Schwerpunkt (fachärztlicher Versorgungsbereich) tätig. Von den beiden Allgemeinärzten hat nur einer die Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung. In welchen Fällen wird uns der Psychosomatik-Zuschlag Nr. 03235 gewährt?“
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31.01.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Frage:
„Gelegentlich erhalten wir Überweisungen zur Durchführung eines Belastungs-EKG von einem benachbarten Kollegen, der diese Untersuchung nicht durchführt. Ist dann zusätzlich zu dem Belastungs-EKG (Nr. 03321) die gemäß 2.1.6 der Allgemeinen Bestimmungen um 50 Prozent geminderte Versichertenpauschale oder die Konsultationspauschale Nr. 01436 zusätzlich abzurechnen?“
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31.01.2008 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2008
Frage:
„Nach Abrechnung der Versichertenpauschale Nr. 03110 bis 03112 beim ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommen viele chronisch kranke Patienten, so zum Beispiel Diabetiker, regelmäßig mehrmals im Quartal in die Praxis. Dann können überwiegend nur noch Leistungen erbracht werden, die bereits mit der Versichertenpauschale abgegolten sind - so zum Beispiel einfache Untersuchungen. Wir können dann häufig keine Leistungspositionen mehr abrechnen.
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