01.04.2007 · Fachbeitrag aus AAA · GKV-Reform
Mit der GKV-Reform kommt auch Bewegung in die Tariflandschaft der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Ab 1. April 2007 werden die meisten gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der neuen gesetzlichen Möglichkeiten und Vorgaben ihr Tarifangebot deutlich ausweiten. Auch die privaten Krankenversicherer müssen ab 2009 einen neuen Tarif, den sogenannten Basistarif, anbieten (wir berichteten in „Abrechnung aktuell“, Ausgabe 3/2007). Nachfolgend ein erster Überblick über die zu erwartende ...
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Weil die Formulierungen für die Gewährung von Aufschlägen auf den Ordinationskomplex bei Praxen mit angestellten Ärzten unter 5.1 der Allgemeinen Bestimmungen missverständlich waren, wurde deren Wortlaut zum 1. Oktober 2006 geändert. Demnach wird seitdem ein Aufschlag auf den Ordinationskomplex für „Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten“ gewährt (vergl. Ausgabe 10/2006, S. 7). Damit waren aber offenbar noch immer nicht alle ...
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Selbstzahlerleistungen
Der Herzinfarkt ist die Todesursache Nummer 1 in Deutschland. Häufig tritt er ohne Vorankündigung auf. Diese Fakten sind auch vielen Patienten bekannt. Entsprechend groß ist das Interesse an der Ermittlung des individuellen Risikoprofils als IGeL-Leistung, um gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Fallbeispiel
Konsequente Therapie und geänderte Ernährungsgewohnheiten haben dazu geführt, dass der klassische Gichtanfall nicht mehr so häufig wie noch vor 15 oder 20 Jahren auftritt. Unverändert häufig hingegen ist noch die Hyperurikämie - sozusagen die Vorstufe des Gichtanfalls - zu beobachten. Insgesamt gehören Hyperurikämie und Gichtanfall nach wie vor zu den Krankheiten, die regelmäßig in der Praxis des Allgemeinarztes zu behandeln sind.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Vergütungsregelung
Vertragsärztliche Vergütungsregelungen nehmen es in puncto Komplexität mit jeder steuerrechtlichen Vorschrift auf. Kaum ein Vertragsarzt durchdringt das Gewirr von EBM, Honorarverteilungsmaßstäben (HVMs) und zahlreichen sonstigen Abrechnungsregeln. So ist es nicht verwunderlich, dass Vertragsärzte relativ häufig HVM-Regelungen auf dem Klageweg anfechten.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Gesundheitsreform
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2007 dem vom Bundestag am 2. Februar 2007 beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zugestimmt. Damit ist der Weg frei für das Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. April 2007. Die für Vertragsärzte wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes fassen wir nachfolgend zusammen.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Seit Inkrafttreten des neuen EBM am 1. April 2005 hat der Bewertungsausschuss Quartal für Quartal Änderungen des neuen EBM beschlossen, so auch jetzt mit Wirkung ab 1. Juli 2007. Von den zahlreichen Änderungen sind dieses Mal allerdings für Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs nur einige im Laborkapitel relevant - insbesondere die Streichung von neun Positionen aus dem Allgemeinlabor sowie die Neuaufnahme von zwei Laborleistungen.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Kostenerstattung
Es ist schwierig genug, das in Rechnung gestellte Honorar für die Privatbehandlung gegen die Beanstandungen der Krankenversicherungen durchzusetzen. Künftig wird es noch schwieriger, das einmal erhaltene Honorar zu behalten, denn Krankenversicherungen verlangen mehr und mehr das gezahlte Honorar für vermeintlich überhöhte Rechnungen zurück.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Immer wieder kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten und Krankenhäusern über die Zuständigkeit für die Verordnung von Arzneimitteln. Wir haben deshalb nachfolgend die für die Medikamentenversorgung im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung wesentlichen Grundsätze zusammengestellt.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2000plus
Für Allgemeinärzte, die auch phlebologische Leistungen erbringen, haben sich mit dem neuen EBM einschneidende Veränderungen ergeben: Sie können die speziellen phlebologischen Leistungspositionen nur abrechnen, wenn sie die Zusatzbezeichnung „Phlebologie“ haben - und das sind nur knapp 300 von insgesamt mehr als 40.000 Allgemeinmedizinern/Praktischen Ärzten. Aber auch für diese sind die Berechnungsmöglichkeiten begrenzt: Die Diagnostik ist weitgehend nur noch als phlebologischer ...
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