21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Kurz vor dem Jahresende hat der Bewertungsausschuss noch einige EBM-Änderungen beschlossen. Es handelt sich vorwiegend um neue Leistungen. Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Wenn, wie zum Beispiel vor der Grippesaison, in großem Umfang Schutzimpfungen anfallen, ist es üblich, eine nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) damit zu beauftragen, die Impfungen im Rahmen einer „Hausbesuchstour“ durchzuführen. In einigen KVen wurde dieses Vorgehen als unzulässig erachtet, weil die ärztliche Indikationsstellung und gegebenenfalls erforderliche Untersuchung zur Feststellung von Kontraindikationen durch die NäPa nicht erbracht werden dürfen. In der Folge wurden ...
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Gesetzgebung
Für Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2017 ausgestellt werden, gelten ab diesem Zeitpunkt neue Spielregeln. Die derzeit in § 106 SGB V detailliert geregelte Richtgrößenprüfung als Regel-Prüfmethode entfällt. Vielmehr müssen sich die regionalen Vertragspartner (Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen) über die Ausgestaltung der Prüfungen verständigen – allerdings unter Beachtung der Vorgaben auf Bundesebene. Diese Rahmenvorgaben haben KBV und Krankenkassen jetzt ...
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf.
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Fragen zur Kassenabrechnung beantwortet Dr. med. Heinrich Weichmann, langjähriger Referent bei der KBV in Berlin. Bei Fragen zu Privatliquidation und IGeL hilft Ihnen Dr. med. Bernhard Kleinken, u.a. Herausgeber und Autor des GOÄ-Kommentars des Kohlhammer-Verlags. Schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Fragen an aaa@iww.de , nutzen Sie Facebook zur Kontaktaufnahme ( www.facebook.com/aaa.iww ) oder faxen Sie uns (02596 922-99).
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Ein Regress darf auch gegen einen aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschiedenen Arzt festgesetzt werden. Dessen Verantwortlichkeit für seine Behandlungs- und Verordnungsweise während der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ende nicht mit seinem Ausscheiden. Dies gilt ungeachtet dessen, dass ein ausgeschiedener Arzt den Regress nicht durch Abschluss einer individuellen Richtgrößenvereinbarung für die Zukunft (§ 106 Abs. 5d SGB V) abwenden kann (Bundessozialgericht ...
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Wenn ein festgesetzter Richtgrößenregress bei einem Arzt nicht realisierbar ist, trifft das Risiko die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und nicht die Krankenkasse (Bundessozialgericht [BSG], Entscheidungen vom 28.10.2015 , Az. B 6 KA 35/14 R und B 6 KA 15/15 R).
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kinderärzte
Wie viele Erwachsene weisen auch Kinder, insbesondere, wenn sie schulisch stark eingespannt sind, im Winter Energie- und Antriebslosigkeit auf, häufig verbunden mit zum Beispiel Kopf- und Bauchschmerzen. Man spricht dann auch von „saisonabhängiger Depression“ (SAD), da die Symptome denen einer Depression ähneln. Es handelt sich aber nicht um eine echte Depression, sondern um eine ausgeprägte Reaktion auf den winterlichen Lichtmangel. Diesem kann mit der IGe-Leistung (IGeL) ...
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: Uns wurde die Praxisinformation einer Berliner Praxisberatung zur Abrechnung der Chronikerpauschalen 03220/03221 EBM in fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen übermittelt. Beispielhaft wurde für die Berechnungsfähigkeit der 03220/03221 angeführt, dass die Chronikerpauschalen berechnungsfähig sind, wenn ein Patient innerhalb der letzten vier Quartale in drei Quartalen nur Kontakt mit einem Kardiologen der Gemeinschaftspraxis hatte und nur in einem Quartal mit dem Hausarzt der ...
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Impfung
Der G-BA hat am 27. November 2015 beschlossen, die aktuellen Empfehlungen der STIKO in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zu übernehmen. Außerdem erfolgen redaktionelle Änderungen in Anlage 1 und Anpassungen in Anlage 2 der SI-RL. Der Beschluss liegt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor und wird – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung – am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Mit dem Beschluss werden folgende Änderungen in der SI-RL ...
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