24.07.2015 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Die Erstversorgung von Wunden, sowie kleinere chirurgische Eingriffe gehören nach wie vor zu den allgemein notwendigen Grundleistungen in der Praxis des hausärztlichen tätigen Vertragsarztes. Außerdem lassen sie sich hervorragend als Patientenbindungsinstrument nutzen.
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30.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Der Bewertungsausschuss hat ein weiteres Kapitel in der unendlichen Geschichte der Abrechnung des organisierten Notfalldienstes aufgeschlagen. Nochmals rückwirkend zum 1. Januar 2008 wurde die Abrechnungssystematik geändert und eine Sonderregelung für fehlende Angaben zur Uhrzeit der Behandlung eingeführt. Die Änderung betrifft vor allem die Krankenhäuser. Niedergelassene Vertragsärzte sind nur dann betroffen, wenn ihre Honorarbescheide noch nicht bestandskräftig sind.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Kein anderes Thema wird so kontrovers diskutiert und in der Praxis so unterschiedlich erlebt wie die Abrechnung der Leichenschau. Da uns dazu immer wieder Fragen gestellt werden, greifen wir es erneut auf.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Der Bewertungsausschuss hat jetzt beschlossen, dass auch die EBM-Nr. 03322 für die Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer neben den EBM-Nrn. 03062 und 03063 abgerechnet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Aufzeichnung des Langzeit-EKG-Geräts mit Abnahme des Geräts durch den NäPa im Rahmen des Besuchs abgeschlossen wird. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Juli 2015.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Immer wieder haben KV-Vorsitzende und auch der Vorstand der KBV den Abbau der überbordenden Bürokratie in den Vertragsarztpraxen beschworen – passiert ist bislang kaum etwas. Jetzt endlich hat die KBV vermeldet, dass sie sich mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung darauf geeinigt hat, zum 1. Januar 2016 einen kleinen Schritt in Richtung Bürokratieabbau zu tun: Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung (Muster 17) wird abgeschafft!
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die Vergütungsquote „Q“ für Laboruntersuchungen wurde von der KBV auch für das 2. Halbjahr 2015 mit 91,58 Prozent festgesetzt. Die von Hausärzten abgerechneten allgemeinen und gegebenenfalls speziellen Laboruntersuchungen werden folglich nur mit 91,58 Prozent der Kostensätze des EBM vergütet. Von der Quotierung nicht betroffen sind unverändert die für die Hausarztpraxis wichtigen allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Aus einer Änderung der Arzneimittelverschreibungs-Verordnung resultiert, dass seit dem 1. Juli 2015 auf Rezepten (Muster 16) immer die Praxis-Telefonnummer anzugeben ist. Die KVen wollen die Praxisstempel entsprechend ergänzen. Werden noch die bisherigen Stempel ohne Angabe der Telefonnummer verwendet, wird empfohlen, die Telefonnummer per Ausdruck oder handschriftlich zu ergänzen. Dadurch sollen Rückfragen erleichtert werden, etwa wenn der Apotheker Fragen zur Substitution eines ...
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die Kläger, eine Laborgemeinschaft (LG) sowie zwei ihrer Gesellschafter, wendeten sich gegen eine sachlich-rechnerische Berichtigung der Abrechnung für Laborleistungen. Die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KV) hatte Honorarforderungen mit der Begründung gekürzt, dass die LG Basislaboruntersuchungen abgerechnet habe, die auf Anforderung von Laborärzten erbracht worden seien.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Zwar können Hausärzte (und Pädiater) seit dem 1. April 2015 theoretisch nun auch im Vertretungsfall die Chronikerpauschalen berechnen (EBM-Nrn. 03220/03221 bzw. 04220/04221). Allerdings behalten die Voraussetzungen zur Berechnung der Chronikerpauschalen natürlich ihre Gültigkeit – es kommt eben nicht nur auf die Diagnose an.
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29.06.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Refresher
Arztbriefe werden geschrieben, Kopien für Kollegen und Krankenhäuser angefertigt und alle Behandlungsdaten dokumentiert. Der Arbeitsaufwand für den täglichen Papierkram ist immens, die Abrechnungsmöglichkeiten hingegen bescheiden. Aber „auch Kleinvieh macht Mist“.
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