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    01.02.2016 · Fachbeitrag aus CB · Alle Fachgebiete

    Wer darf Nr. 8 GOÄ abrechnen?

    Immer wieder meinen Kostenträger, nur Internisten, Allgemeinärzte, Chirurgen und Kinderärzte dürften Nr. 8 GOÄ (Ganzkörperstatus) berechnen. Bei Fachärzten anderer Gebiete falle diese Untersuchung nicht in deren Tätigkeitsbereich. Diese Begründung ist nicht richtig. Nr. 8 GOÄ ist keine spezielle Leistung irgendeines Fachgebiets, sondern eine ärztliche Tätigkeit, die jeder Arzt beherrscht. Schon mit seiner Approbation hat er das nachgewiesen. > lesen

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