01.02.2016 · Fachbeitrag aus CB · Alle Fachgebiete
Immer wieder meinen Kostenträger, nur Internisten, Allgemeinärzte, Chirurgen und Kinderärzte dürften Nr. 8 GOÄ (Ganzkörperstatus) berechnen. Bei Fachärzten anderer Gebiete falle diese Untersuchung nicht in deren Tätigkeitsbereich. Diese Begründung ist nicht richtig. Nr. 8 GOÄ ist keine spezielle Leistung irgendeines Fachgebiets, sondern eine ärztliche Tätigkeit, die jeder Arzt beherrscht. Schon mit seiner Approbation hat er das nachgewiesen.
> lesen
25.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Die Entfernung von Fremdkörpern in der Körperoberfläche werden in den Gebührenordnungen unterschiedlich abgerechnet. In der GOÄ finden sich für die Entfernung von Fremdkörpern zwei Leistungspositionen, die Nrn. 2009 und 2010. Die UV-GOÄ kennt ebenfalls die zwei Gebühren nach den Nrn. 2009 und 2010 für die Entfernung von Fremdkörpern. Im EBM wird die Entfernung von Fremdkörpern nach Nr. 02301 abgerechnet.
> lesen
25.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · GKV-Honorar
Das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat auch Auswirkungen auf die Honorarverteilungsregelungen der KVen. Zum einen müssen die KVen in ihren Honorarverteilungsmaßstäben festlegen, in welchem Umfang bei Beschäftigung von geförderten Weiterbildungsassistenten eine Vergrößerung der Kassenpraxis zulässig ist (lesen Sie dazu AAA 09/2015, Seite 6), zum anderen müssen anerkannte Praxisnetze besonders gefördert werden. Nachfolgend skizzieren wir ...
> lesen
25.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Mit dem Honorarbescheid erhielten einige Hausärzte eine nicht zu erwartende unangenehme Mitteilung: Die für die postoperative Behandlung berechnete 31600 wurde gestrichen, weil schon ein anderer Vertragsarzt (der Operateur) eine Position für die postoperative Behandlung berechnet hatte.
> lesen
25.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Entlassmanagement
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass künftig auch Krankenhäuser bei Entlassung von Patienten aus der stationären Behandlung notwendige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Soziotherapie sowie häusliche Krankenpflege für einen begrenzten Zeitraum verordnen können. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen Krankenhausärzte künftig ausstellen. Der weiterbehandelnde Arzt muss über die Verordnungen und die Arbeitsunfähigkeit informiert werden.
> lesen
04.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Verlegung des Praxissitzes bedarf der Genehmigung des Zulassungsausschusses (ZA). Liegt eine solche nicht vor, drohen Disziplinarmaßnahmen und Honorarregresse. Für das Landessozialgericht (LSG) Hamburg stellte sich die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Zulassung beendet wird. Das LSG stellte fest, dass die nicht genehmigte Sitzverlegung keine die Zulassung beendende Wirkung hat (Urteil vom 7.10.2015, Az. L 5 KA 20/13).
> lesen
04.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Eine pneumologische Zusatzqualifikation kann nicht ohne Weiteres eine Praxisbesonderheit im hausärztlichen Versorgungsbereich begründen. So hat das Landessozialgericht (LSG) Hamburg mit Urteil vom 7. Oktober 2015 entschieden (Az. L 5 KA 50/14).
> lesen
04.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Sozialrecht
In Behandlungsfällen, in denen neben Basis- auch Speziallaborleistungen erbracht und abgerechnet werden (sogenannte Mischfälle), ist das Ansetzen der Kostenpauschale 40100 EBM ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun in mehreren Verfahren entschieden, dass der Ausschluss der Berechnungsfähigkeit mit höherrangigem Recht vereinbar ist (Entscheidungen vom 16.12.2015, Az. B 6 KA 39/14 R, B 6 KA 10/15 R, B 6 KA 39/15 R).
> lesen
21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Kurz vor dem Jahresende hat der Bewertungsausschuss noch einige EBM-Änderungen beschlossen. Es handelt sich vorwiegend um neue Leistungen. Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
> lesen
21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Wenn, wie zum Beispiel vor der Grippesaison, in großem Umfang Schutzimpfungen anfallen, ist es üblich, eine nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) damit zu beauftragen, die Impfungen im Rahmen einer „Hausbesuchstour“ durchzuführen. In einigen KVen wurde dieses Vorgehen als unzulässig erachtet, weil die ärztliche Indikationsstellung und gegebenenfalls erforderliche Untersuchung zur Feststellung von Kontraindikationen durch die NäPa nicht erbracht werden dürfen. In der Folge wurden ...
> lesen