20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Durch das zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wird unter anderem der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Die bisher bekannten Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der Bewertungsausschuss hat daher in den Abschnitten 3.2.4, 30.12 und 30.13 mit Wirkung zum 01.01.2017 den Begriff „Pflegestufe“ durch den Begriff „Pflegegrad“ ersetzt. Fünf Pflegegrade
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20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Bereits im Mai 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) umfangreiche Änderungen der Kinder-Richtlinie beschlossen (Details in AAA 07/2016, Seite 10). Der Bewertungsausschuss hat nun am 12.12.2016 die sich aus den überarbeiteten und erweiterten Inhalten der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen ergebenden EBM-Änderungen vorgenommen. Diese Beinhalten eine Neubewertung der Früherkennungsuntersuchungen sowie Gebührenordnungspositionen (GOP) für das Screening auf Mukoviszidose.
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20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Ärzte mit Genehmigung zur Durchführung von Röntgen- bzw. CT-Untersuchungen können ab 01.04.2017 unter bestimmten Voraussetzungen Radiologen oder einen Arzt mit der gleichen Facharztbezeichnung mit der telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgen- und/oder CT-Aufnahmen beauftragen. Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2016 die Aufnahme einer GOP für die Einholung einer telekonsiliarischen Befundbeurteilung und von drei GOP für die Befundung beschlossen.
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20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2017 Verbesserungen bei der Förderung von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) beschlossen. Der Beschluss beinhaltet zum einen eine Reduzierung der erforderlichen Fallzahlen für die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung. Zum anderen wurden Zuschläge beschlossen zur Förderpauschale nach Nr. 03060 und zu den NäPa-Besuchen nach den Nrn. 03062 und 03063 sowie eine Erhöhung des Höchstwerts der Förderung. Zudem kann die Nr. 03062 ...
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20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die zum 01.01.2015 neu in den EBM aufgenommene Nr. 04356 (Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 04355 für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung) ist ab dem 01.01.2017 bis zu dreimal im Krankheitsfall (= aktuelles Quartal und die drei Folgequartale) berechnungsfähig. Dies hat der Bewertungsausschuss am 12.12.2016 beschlossen.
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20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die Vertreterversammlung der KBV hat am 09.12.2016 Eckpunkte für die Neuregelung der Laborvergütung vorgelegt, die – eine Einigung mit den Krankenkassen vorausgesetzt – zum 01.07.2017 in Kraft treten soll.
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20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Für den Notfall- und Bereitschaftsdienst gibt es ab 01.04.2017 neue Regelungen im EBM. Der erweiterte ergänzte Bewertungsausschuss hat am 07.12.2016 einen gesetzlichen Auftrag aus dem Krankenhausstrukturgesetz umgesetzt und die Regelungen für die Versorgung im Notfall und im Notdienst im EBM nach dem Schweregrad der Fälle differenziert. Im Einzelnen wurden Schweregradzuschläge für besonders aufwendige Behandlungsfälle und eine Abklärungspauschale für Patienten, die keine ...
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20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Immer wieder erreichen uns Leseranfragen zu Abrechnungsproblemen in der Arztpraxis. Einige davon haben wir in diesem Beitrag beantwortet.
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20.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Das Landgericht (LG) Köln hat entschieden, dass ein Arzt das Erbringen von Speziallaborleistungen (M-III-Laborleistungen) nur dann als eigene Leistungen abrechnen darf, wenn er bei allen Schritten der Leistungserbringung persönlich anwesend ist. Dies gelte auch dann, wenn er das Labor einer Laborgemeinschaft zur eigenen Leistungserbringung in Anspruch nimmt. Nur bei räumlicher und persönlicher Präsenz des Arztes könne er seiner Aufsichtspflicht effektiv nachkommen (Urteil vom 11.02.2015, ...
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12.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die Einführung der neuen Geriatrieziffern zum 01.07.2016 brachte viel Unruhe in die Ärzteschaft. Von einer Beschneidung der Hausärzte und nicht möglicher Abrechnung war die Rede. Doch bei genauer Betrachtung bringt die Neueinführung der geriatrischen EBM-Nrn. vor allem die Möglichkeit, weiteres extrabudgetäres Honorar zu erzielen!
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