03.04.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage : In der Februar-Ausgabe von AAA Abrechnung aktuell wurde erwähnt, dass Hausärzte Prick-Testungen und die seit dem 01.04.2020 dazugehörige Kostenpauschale Nr. 40351 (5,50 Euro) abrechnen können. Prick-Testungen werden mit der EBM-Nr. 30111 abgerechnet, die aber nur für Hausärzte – ausgenommen Kinderärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich – mit der Zusatzbezeichnung Allergologie berechnungsfähig ist. Diese Zusatzbezeichnung führt nur ein Bruchteil aller Hausärzte. Wie ...
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01.04.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Seit dem dritten Quartal 2020 gelten neue Abrechnungs- und Vergütungsregelungen für Porto, Telefax und Kopien. Der Bewertungsausschuss hat umfassende Änderungen bei diesen Kostenpauschalen beschlossen. Die Zahl der Abrechnungspositionen wurde deutlich reduziert, u. a. sinkt auch die Pauschale für die Versendung eines Telefax in zwei Schritten auf 0,05 Euro.
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31.03.2020 ·
Sonderausgaben aus AAA · Downloads · Kassenabrechnung
Mit der EBM-Reform 2020, die ab dem 01.04.2020 wirksam wird, werden nahezu alle Leistungen des EBM neu bewertet und zudem neue Prüfzeiten für die ärztlichen Leistungen festgelegt. Die Sonderausgabe „EBM-Reform 2020“ zeigt, wie Sie ab April 2020 abrechnen müssen. Sie erfahren fachlich fundiert und leicht verständlich, wie sich die Punktzahlen der für Hausärzte relevanten Abrechnungsziffern sowie die Prüfzeiten ändern und was das für Ihr Honorar bedeutet. > lesen
30.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte erhalten seit dem 01.04.2020 eine höhere Vergütung für Kurzzeittherapien. Konkret werden für die ersten zehn Kurzzeittherapien Zuschläge in Höhe von jeweils 15 Prozent auf die Punktzahl für die Einzel- bzw. Gruppentherapien vorgenommen. Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der Vertragsarzt bzw. der Vertragspsychotherapeut für die Mindestsprechstundenanzahl (nach der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte) zur ...
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30.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Die Abrechnung der EBM-Nr. 03242 (Testverfahren bei Demenzverdacht) war bisher nicht mit einer Prüfzeit hinterlegt. Mit Wirkung zum zweiten Quartal 2020 hat der Bewertungsausschuss für die Nr. 03242 eine Prüfzeit von einer Minute für das Quartalsprofil festgelegt.
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30.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2020
Seit dem 01.04.2020 können Vertragsärzte mit einer Genehmigung zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung die EBM-Nr. 30708 (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie, Dauer mindestens zehn Minuten) auch im Rahmen einer Videosprechstunde durchführen und abrechnen.
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27.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Bei der Beurteilung der Unwürdigkeit ist nicht nur auf ein Verhalten abzustellen, das im beruflichen Umfeld auf Missfallen stößt oder das unmittelbare Arzt-Patienten-Verhältnis betrifft. Für den Entzug der Approbation ist lediglich entscheidend, dass es sich um eine gravierende Verfehlung handelt, die geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, wenn das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos bliebe (Beschluss des OVG ...
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26.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Refresher
Viele Patienten scheuen in der aktuellen Situation aufgrund der Coronapandemie den Gang zum Arzt, haben aber natürlich weiterhin ihre Beschwerden und gesundheitlichen Probleme. Deshalb greifen sie zum Telefon , um so auch weiterhin ärztliche Hilfe zu bekommen. In der GOÄ sind die Ziffer 1 bis 3 regelhaft, die Ziffern 4, 806 und 812 hingegen in Einzelfällen und bei sauberer Dokumentation telefonisch erbringbar und abrechenbar.
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26.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarrecht
Wenn ein Arzt weiß bzw. über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten unsicher ist, so muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass bei Verletzung dieser Pflicht der Patient die Beweislast dafür trägt, dass er sich bei ordnungsgemäßer Information gegen die in Rede stehende ...
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26.03.2020 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Eine 64-jährige Patientin stellt sich mit einem seit etwa zwei Wochen anhaltenden Husten in der Sprechstunde vor. Sie gibt an, an einem trockenen Husten zu leiden, der sie auch in der Nacht quäle, Auswurf wird verneint. Seit einigen Tagen habe sie auch leichte Kopf- und Gliederschmerzen und fühle sich deutlich abgeschlagen. An Vorerkrankungen sind eine Hypertonie und eine Herzinsuffizienz bekannt.
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