01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Gebührenrecht
Arbeitsrecht aktiv hat bereits über eine Entscheidung des LAG Niedersachsen berichtet, nach der eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG die Voraussetzungen des § 779 BGB nicht erfordert. Ausreichend ist, wenn nach dem Vergleich der Parteien Einigkeit über den ungekündigten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses herrscht (AA 05, 121, Abruf-Nr.
051311
). Auf derselben Linie liegen drei Entscheidungen des LAG Düsseldorf :
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Individualarbeitsrecht
Das LAG Düsseldorf schließt sich der h.M. an, dass formularmäßige Ausgleichsquittungen einer AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegen. Mit der ebenfalls ganz h.M. hält es einen Verzicht des ArbN auf sämtliche Ansprüche in einer Ausgleichsquittung ohne kompensatorische Gegenleistung des ArbG für eine unangemessene Benachteiligung des ArbN.
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Teilzeit
Das AltersteilzeitG ermöglicht älteren ArbN das „sozialverträgliche“ Ausscheiden aus dem Betrieb. Problematisch sind „Störfälle“, also etwa die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Insolvenz des ArbG oder die Frage, wie Urlaubsansprüche aus der Arbeitsphase im Blockmodell realisiert werden können. Dazu einige aktuelle und wichtige Entscheidungen des BAG:
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Vertragsgestaltung
In dem vom ArbG formulierten Anstellungsvertrag war eine Ausschlussfrist vereinbart. Danach mussten alle Ansprüche von den Parteien binnen einer Frist von sechs Wochen seit ihrer Fälligkeit geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch die Gegenpartei binnen einer Frist von vier Wochen eingeklagt werden. Der ArbN machte einen Lohnfortzahlungsanspruch geltend, der ArbG lehnte den Anspruch ab. Erst ein Jahr später reichte der ArbN Klage ein. Der ArbG vertrat die Auffassung, der Anspruch sei ...
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsvertragsinhalt
Arbeitsrecht aktiv hatte darüber berichtet, dass eine Abordnung bzw. Zuweisung von Angestellten im öffentlichen Dienst zu den neuen Job-Center-Arbeitsgemeinschaften, die die Betreuung von Arbeitslosenhilfe- und arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern von der Arbeitsagentur bzw. den Kommunen übernommen haben, nicht von den Regelungen des alten § 2 BAT/BAT-O gedeckt ist (AA 2005, 46).
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Der ArbG ist gem. § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG verpflichtet, den ArbN nach frist- und ordnungsgemäßem Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung weiterzubeschäftigen, sofern der ArbN Kündigungsschutzklage erhoben hat und die Weiterbeschäftigung verlangt. Der vorliegende Artikel soll aufzeigen, wie der ArbN seine Ansprüche durchsetzen kann und unter welchen Voraussetzungen sich der ArbG von seiner Pflicht entbinden lassen kann.
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
In vielen Fällen will der ArbN nach einer Kündigung des ArbG das Arbeitsverhältnis nicht mehr aufrechterhalten. Der Auflösungsantrag des § 9 Abs. 1 KSchG wird daher von ihm oft als Möglichkeit genutzt, dem ArbG eine Abfindung abzuringen. Aber Vorsicht: diese Vorgehensweise geht nicht immer auf. Die beiden nachstehenden Entscheidungen des LAG München zeigen zwei Sachverhalte auf, bei denen das Gericht über den Auflösungsantrag nicht mehr entscheiden kann.
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
In jüngster Zeit haben Aktionen von ArbN gegen beabsichtigte oder zumindest angekündigte Maßnahmen zur Produktionseinstellung des ArbG - sei es in der Form der Betriebsschließung bzw. -einstellung oder der Produktionsverlagerung (vornehmlich ins kostengünstigere Ausland) breitere Aufmerksamkeit erregt (z.B. bei DaimlerChrysler, bei Siemens VDO, bei Opel in Bochum und - neuestens - bei Infineon in München). So haben ArbN bei Infineon München in großer Zahl die Arbeit niedergelegt, um ...
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus AA · Zwangsvollstreckung
Wie Sie einen Weiterbeschäftigungsantrag erfolgreich formulieren, diesen mit einer effektiven Taktik gerichtlich durchsetzen und dabei natürlich auch Ihre entstehende Vergütung sichern, hat „Arbeitsrecht aktiv“ bereits dargestellt (Noe, AA 05, 149). Mit Hilfe dieses Beitrags erhalten Sie den vollständigen Überblick über die Kenntnisse, die Sie im Rahmen einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung benötigen, wenn die Gegenseite die Weiterbeschäftigung Ihrer Mandantschaft verweigert.
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